Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige
Ein Vormund übernimmt die gesetzliche Vertretung für ein Kind oder einen Jugendlichen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind.
Das kann in einigen Fällen das Jugendamt (= Amtsvormundschaft) oder ein beruflicher Vormund sein. Aber auch für Privatpersonen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, können Vormund werden – dann Einzelvormund oder ehrenamtlicher Vormund genannt.
Besonders die Einzelvormundschaft ermöglicht eine persönliche, verlässliche und vertrauensvolle Begleitung.
Was macht ein Vormund?
Der Vormund tritt mit seiner „Bestellung” (die Bestätigung durch das Familiengericht) in die Rechte und Pflichten der Eltern ein. Er ist gesetzlicher Vertreter des Kindes und nur den Interessen des jungen Menschen verpflichtet.
Er oder sie trifft wichtige Entscheidungen, z. B. in Fragen der Gesundheit, Schule, Ausbildung oder des Wohnorts, immer im Sinne und zum Wohl des Kindes. Ziel ist es, dem jungen Menschen Stabilität, Unterstützung und eine verlässliche Begleitung im Leben zu sein. Um dies zu können, muss der Vormund einerseits Zeit mit dem Kind verbringen und sich andererseits eng mit allen anderen an der Erziehung beteiligten Personen abstimmen, Anträge stellen und Behördengänge erledigen. Ein gemeinsamer Haushalt ist nicht notwendig.
Unterstützung erhalten Vormünder dabei vom Jugendamt: der Koordinierungsstelle für Vormundschaften oder dem Allgemeinen Sozialdienst. Die Aufsicht über die ehrenamtliche Tätigkeit hat das Familiengericht.
Über die Anbahnung einer Vormundschaft informiert die Koordinierungsstelle für Vormundschaften gern.
Weitere Formen von Vormundschaften bzw. Pflegschaften:
Wenn Eltern ihr Kind in bestimmten Teilbereichen nicht gesetzlich vertreten können, kann das Familiengericht einen Pfleger „bestellen” (= einsetzen). Minderjährige Mütter können die elterliche Sorge für ihre Kinder nicht selbst ausüben. Hier berät das Jugendamt gern über die Möglichkeiten der gesetzlichen Vertretung der Kinder.
FAQ – die wichtigsten Fragen & Antworten
Es gibt eine Beratungsstelle im Jugendamt an die Sie sich jederzeit mit Ihren Anliegen wenden können.
Ansprechpartner ist die Koordinationsstelle Vormundschaften. Diese ist zu erreichen unter jugendamt-einzelvormundschaft(at)stadt-chemnitz.de.
Ja, Ihre Angaben im Fragebogen zu Ihrer Person sind maßgeblich für die Entscheidung, welches Mündel in Frage kommt. Wenn ein geeignetes Mündel gefunden ist, wird ein persönliches Treffen zwischen dem Interessenten und dem Mündel anberaumt. Anschließend, wenn das Mündel einverstanden ist, wird eine Empfehlung an das Familiengericht zur Bestellung als Vormund abgegeben.
Sie haben immer Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Koordinierungsstelle Vormundschaften. Sollten erhebliche Unsicherheiten bestehen, gibt es immer noch die Möglichkeit eine sogenannte zusätzliche Pflegschaft durch das Jugendamt in gewissen Teilbereichen einzurichten. Dies kann zum Beispiel für Asylangelegenheiten oder die Verwaltung von Vermögen geschehen. Näheres dazu erfahren Sie im Beratungsgespräch.
Die Fachaufsicht ist das Familiengericht. Der Einzelvormund muss einmal jährlich einen Bericht an das Gericht verfassen. Hierfür gibt es einen Vordruck, welchen das Familiengericht ausgibt.
Das Mündel kann in einer Wohngruppe oder in einer Pflegefamilie leben. Es muss nicht mit dem Vormund in einem Haushalt leben.
Als Inhaber der Personensorge können Sie frei über Unternehmungen mit dem Mündel entscheiden. Inwieweit Sie das Mündel mit in Ihren Haushalt nehmen, bleibt Ihnen überlassen. Es empfiehlt sich allerdings hier eine professionelle Distanz zu wahren.
Der Vormund haftet ähnlich wie die leiblichen Eltern für das Mündel. Für Vermögensschäden, welche nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind, gibt es eine Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Vormünder. Hier werden Sie bei Gericht aufgeklärt.
Zu den Pflichten eines Vormundes gehört ein monatlicher Kontakt mit dem Mündel. Da eine Vormundschaft aber auch das Stellen von Anträgen, das Klären von anderen Angelegenheiten, Gespräche mit Fachkräften, Lehrern, Erziehern, … erfordert, braucht man für eine Vormundschaft mindestens eine Stunde pro Woche, zu Beginn muss man eventuell auch mehr Zeit einrechnen. Dies gestaltet sich sehr individuell und ist fallabhängig.
425 € pro Jahr