Ab Montag, dem 9. November, wird aufgrund der Vollsperrung der Oberen Hauptstraße in Wittgensdorf eine innerörtliche Umleitungsstrecke über die sogenannte Plattenstraße – ergänzend zur offiziellen Umleitung – für den Verkehr freigegeben.
Diese zusätzliche Verbindung ist ausdrücklich nicht als Umleitungsstrecke für den allgemeinen Durchgangsverkehr geeignet und vorgesehen. Sie soll vielmehr die bessere Erreichbarkeit innerhalb des Ortsteils während der Bauzeit sicherstellen. Insbesondere ortsansässige Handwerks- und Gewerbebetriebe, Unternehmen, Pflegedienste sowie Rettungs- und Einsatzdienste sollen die Möglichkeit erhalten, ihre notwendigen Fahrten weiterhin auf kurzem Weg zurückzulegen. Darüber hinaus soll die Strecke den innerörtlichen Verkehr aufrechterhalten, insbesondere den privaten und öffentlichen Schülerverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr.
Ab Montag, dem 9. November, nutzen zudem der Regiobus Mittelsachsen mit der Linie 658 sowie ab Montag, dem 16. November, auch die CVAG mit der Linie 96 diese zusätzliche Umleitungsstrecke. Informationen zur angepassten Linienführung und zu den Fahrplänen werden durch die Verkehrsunternehmen auf deren Internetseiten und an den Haltestellen bekannt gegeben.
www.cvag.de, www.regiobus.com
Für die Nutzung der Plattenstraße wird eine Tonnagebegrenzung von 7,5 Tonnen mit dem Zusatz „Anlieger und Linienverkehr frei“ angeordnet. Im Bereich der angrenzenden Wohnbebauung Obere Hauptstraße 210 bis 216a gilt zum Schutz der Anwohner:innen und des Verkehrs eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Diese zusätzliche innerörtliche Verbindung soll ausschließlich die Erreichbarkeit und notwendige Mobilität innerhalb von Wittgensdorf während der Baumaßnahme gewährleisten.
Die bereits ausgewiesene und außerorts ausgeschilderte großräumige Umleitungsführung bleibt unverändert bestehen.
Der überörtliche Durchgangsverkehr wird weiterhin über die offizielle Umleitungsstrecke Leipziger Straße – Bornaer Straße – Wittgensdorfer Straße – Chemnitzer Straße geführt.
Alle Verkehrsteilnehmer:innen werden um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Insbesondere wird darum gebeten, die innerörtliche Umleitungsstrecke nicht als Ausweichroute für den überörtlichen Durchgangsverkehr zu nutzen und die geltenden Verkehrsbeschränkungen einzuhalten.
(siehe auch Pressemitteilung 620 und Pressemitteilung 568)