Ab morgen, 18. Juli, ist es untersagt, Wasser mit technischen Hilfsmitteln, zum Beispiel Pumpen oder Leitungen bzw. Schläuchen sowie mit Handgefäßen, aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz für den eigenen Bedarf (Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauch) zu entnehmen. Dies gilt bis einschließlich 31. Oktober 2025.
Die Stadt Chemnitz hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die online hier nachgelesen werden kann. Diese tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe im Amtsblatt (Ausgabe 29) in Kraft.
Die Wasserstände der Chemnitzer Gewässer sind derzeit erneut niedrig, sie liegen nahezu flächendeckend unterhalb des langjährigen mittleren Niedrigwasserabflusses und unter dem ökologisch notwendigen Mindestabfluss. Auch die aktuellen Niederschlagsmengen liegen deutlich unter den langjährigen Mittelwerten. Durch gleichzeitig hohe Temperaturen kommt es parallel zu einer verstärkten Verdunstung. Bei überwiegend warmer und trockener Witterung können die Wasserstände weiter absinken. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen tragen wenig zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei. Bereits geringfügige Wasserentnahmen führen zu einer Beeinträchtigung des Wasserhaushalts und zu einer weiteren wesentlichen Verminderung der Wasserstände.
Durch niedrige Wasserstände und steigende Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers, sodass die Selbstreinigungskraft der Gewässer gemindert wird. Dadurch sind wasserabhängige Pflanzen und Tiere gefährdet. Es wachsen vermehrt Algen, Fische und Kleinstlebewesen sterben.
Eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme, wie z. B. Abpumpen oder Ableiten von Wasser aus den Bächen, verschärft diese Situation. Hinzu kommt, dass erfahrungsgemäß an vielen Stellen, an denen Wasser gepumpt wird, unerlaubt Staustellen oder Pumpensümpfe errichtet werden, um das Wasser sammeln und ableiten zu können.
Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht auch die Untere Wasserbehörde des Umweltamtes telefonisch unter 0371 488-3651 oder per E-Mail unter umweltamt.wasser(at)stadt-chemnitz.de zur Verfügung.
www.chemnitz.de/av_wasserentnahme