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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 834

Stadtrat beschließt zusätzliche Mittel für Sozialausgaben

Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 11,19 Mio. Euro für das Budget Sozialhilfe beschlossen. Die zusätzlichen Mittel werden erforderlich, um steigende Ausgaben in mehreren Bereichen der sozialen Sicherung aufzufangen und die gesetzlich zugesicherte Unterstützung für anspruchsberechtigte Chemnitzer:innen zuverlässig zu gewährleisten.

Die Mehraufwendungen betreffen vor allem die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und SGB IX. Bei diesen Bereichen handelt es sich um Pflichtaufgaben, die sicherstellen, dass Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen eine verlässliche Grundversorgung erhalten. Gründe für die steigenden Kosten sind insbesondere höhere Fallzahlen, wachsende Leistungsumfänge und bundesweit steigende Lebenshaltungs- und Pflegekosten.

Im Bereich des SGB II steigen die Ausgaben vor allem bei den Kosten der Unterkunft und Heizung. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften liegt 2025 bislang über den Erwartungen: Statt der geplanten 12.211 beziehen im ersten Halbjahr durchschnittlich 12.616 Bedarfsgemeinschaften Leistungen. Auch bei Erstausstattungen von Wohnungen und beim Bildungs- und Teilhabepaket – etwa für Klassenfahrten, Mittagsverpflegung oder Schulbedarf – wächst der Bedarf deutlich.

Im Bereich des SGB XII zeigen sich steigende Ausgaben vor allem bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei Pflege- und Gesundheitshilfen. Mehr Chemnitzer:innen sind auf Unterstützung angewiesen, während gleichzeitig die Kosten für Unterkunft, Heizung und Pflege steigen.
Besonders im Bereich der stationären Pflege können viele Betroffene die Eigenanteile nicht aus eigenen Mitteln bestreiten. Zusätzlich erhöhen sich die Ausgaben für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, darunter viele ukrainische Leistungsempfänger:innen, da Behandlungskosten und Fallzahlen zunehmen.

Auch im SGB IX steigen die Kosten, unter anderem durch die bundesweit geltenden Reformen des Bundesteilhabegesetzes. Höhere Vergütungssätze, steigende Fallzahlen und kostenintensivere Einzelfälle – etwa bei der Schulbegleitung oder heilpädagogischen Leistungen – führen zu Mehrbedarfen.

Die zusätzlichen Ausgaben können durch verschiedene Deckungsquellen ausgeglichen werden. So steht der Stadt Chemnitz aufgrund der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2025 ein höherer Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft zur Verfügung. Auch bei den Bundesmitteln für die Grundsicherung ergeben sich höhere Erstattungen. Weitere Deckungsbeiträge entstehen durch Einsparungen in einzelnen Bereichen, darunter geringere Aufwendungen im Asylbereich, nicht benötigte Mittel im Sportbereich, wie z. B. bei Reinigungs- und Energiekosten in Hallenbädern, sowie Minderausgaben bei zentralen Personalaufwendungen. Zusätzlich erhielt die Stadt Chemnitz im Jahr 2025 höhere Bedarfszuweisungen des Freistaates Sachsen für besondere Belastungen im Sozialbereich.

Mit dem Beschluss wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Leistungen weiterhin vollständig gewährt werden können und Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, diese auch weiterhin zuverlässig erhalten.