Stadtrat beschließt Richtlinie zur Förderung kleiner Unternehmen in EFRE-Gebieten
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021 bis 2027“ beschlossen.
Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen, unter denen die Stadt Chemnitz Fördermittel an Dritte für zuwendungsfähige Projekte von kleinen Unternehmen in den EFRE-Fördergebieten „Chemnitz-Mitte“, „Altchemnitz“ und „Zwickauer Straße“ weiterleiten kann. Der Fördersatz beträgt maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 25.000 Euro je Unternehmen. Entstehen dabei auch neue Arbeitsplätze, erhöht sich der Fördersatz.
Mit der Richtlinie kann ein sogenannter KU-Fonds („Fonds für kleine Unternehmen“) eingerichtet werden, für den im Zeitraum von 2023 bis 2027 insgesamt rund 1,8 Mio. Euro bereitgestellt werden sollen. Die Zuwendungen an die kleinen Unternehmen werden zu 70 Prozent aus Finanzhilfen aus EFRE und 30 Prozent Eigenmitteln der Stadt Chemnitz gedeckt.
Die Zuwendungen sollen den Unternehmen in benachteiligten Stadtquartieren in EFRE-Fördergebieten Anreize zur Ansiedlung, Sicherung bzw. Erweiterung ihres Standortes sowie zur Verlagerung innerhalb des Gebietes bzw. in das Gebiet bieten.
Die Entscheidung für Zuwendungen an die kleinen Unternehmen im Einzelnen trifft wie gewohnt der „Arbeitskreis Kleine Unternehmen“ unter Leitung des Stadtplanungsamtes als Bewilligungsstelle. Dem Arbeitskreis gehören neben dem Geschäftsbereich Wirtschaft auch Vertreter:innen des jeweiligen Stadtteilmanagements an. Informationen zum Antragsverfahren werden in Kürze veröffentlicht.