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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 256

Stadtrat beschließt Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbos“ in Chemnitz

Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hat in seiner gestrigen Sitzung einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung der Novelle des Baugesetzbuches („Bau-Turbo“) gefasst. Ziel ist, zusätzliche Möglichkeiten zur Beschleunigung des Wohnungsbaus zu nutzen und zugleich eine geordnete sowie nachhaltige Stadtentwicklung sicherzustellen.

Mit der im Oktober 2025 in Kraft getretenen Gesetzesänderung hat der Bund Instrumente geschaffen, mit denen Bauvorhaben – insbesondere zur Schaffung von Wohnraum – schneller umgesetzt werden können. So können unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von bisherigen planungsrechtlichen Vorgaben zugelassen werden. Dadurch lässt sich die Dauer bis zur Baurechtschaffung deutlich verkürzen.

Die Stadt Chemnitz wird diese neuen Spielräume gezielt nutzen. Gleichzeitig hat der Stadtrat mit dem Beschluss klare Rahmenbedingungen festgelegt. Bauvorhaben müssen weiterhin mit bestehenden Konzepten und Planungen, wie dem integrierten Stadtentwicklungskonzept, dem Klimaschutzkonzept oder städtischen Satzungen, vereinbar sein. Damit wird sichergestellt, dass auch die nach dem „Bau-Turbo“ genehmigten Vorhaben im Einklang mit den langfristigen Zielen der Stadtentwicklung stehen.

Künftig entscheidet das Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen über die Zustimmung zu entsprechenden Vorhaben. Hintergrund ist, dass die neuen Regelungen kurze Bearbeitungszeiten vorsehen, die eine Einbindung politischer Gremien im Einzelfall nicht ermöglichen. Transparenz wird dennoch gewährleistet: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität wird regelmäßig über die getroffenen Entscheidungen informiert.

Der Beschluss definiert zudem konkrete Kriterien für die Anwendung des „Bau-Turbos“. Dazu gehört u. a., dass Grundstücke ausreichend erschlossen sind, sich in geeigneten Baugebieten nach Flächennutzungsplan befinden und nicht in Überschwemmungsgebieten liegen. Größere Bauvorhaben sowie Projekte mit möglichen Nutzungskonflikten – etwa in der Nähe von Gewerbe- und Industriegebieten – sind weiterhin im regulären Planverfahren zu entwickeln.

Darüber hinaus kann die Stadt Chemnitz bei Bedarf ergänzende Vereinbarungen mit Investor:innen treffen. So wird beispielsweise sichergestellt, dass Bauvorhaben innerhalb angemessener Fristen umgesetzt werden, entstehende Infrastrukturkosten getragen werden und öffentliche Belange berücksichtigt bleiben.

Mit dem gefassten Beschluss wird die Stadt Chemnitz befähigt, den Wohnungsbau dort zu beschleunigen, wo es sinnvoll ist, und gleichzeitig eine ausgewogene Entwicklung der Stadt zu sichern. Der „Bau-Turbo“ wird damit als ergänzendes Instrument eingesetzt, das bestehende Planungsprozesse nicht ersetzt, sondern sinnvoll erweitert.