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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 66

Stadtrat beschließt Abbau von Kita-Plätzen

Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, weitere 253 Betreuungsplätze flächendeckend abzubauen und sechs* Kindertageseinrichtungen spätestens bis zum Jahr 2028 auslaufen zu lassen und somit zu schließen. Hintergrund ist, dass Berechnungen zufolge in den kommenden beiden Jahren in Chemnitz rund 1000 Kitaplätze unbelegt sein werden. Grund dafür ist der anhaltende Geburtenrückgang. 

Grundlagen für die Vorschläge sind die Höhe der Versorgungsgrade in den Gebieten und Stadtteilen, die Auslastung der Einrichtungen zum Stichtag 30. Juni 2024 und der jeweilige Gebäudezustand bzw. der bestehende Sanierungsbedarf.

Unter anderem laufen die städtischen Kitas Albert-Schweitzer-Straße 71 und Harthweg 2 spätestens bis zum Sommer 2028 aus. Für die Kitas Alfred-Neubert-Straße 55/57 und Robert-Siewert-Straße 68/70 wird ein Umzug in andere kommunale Einrichtungen geprüft, die von freien Trägern betrieben werden. Die Schließung der Fürstenstraße 263 - 265 war bereits mit dem Kita-Bedarfsplan B-058/2023 beschlossen worden. Die Kita „Neue Straße“ soll um 100 Plätze auf dann 80 Betreuungsplätze reduziert werden. Die freiwerdenden Flächen sollen als Ausweichobjekte etwa bei Sanierungen anderer Einrichtungen vorgehalten werden. Die abschließende Entscheidung dazu steht im Zusammenhang damit, ob sich das Gebäude in zwei voneinander unabhängige Einheiten trennen lässt.*

Den Eltern werden Betreuungsplätze für ihre Kinder in Wohnortnähe oder in Nähe ihrer Arbeitsstätten angeboten. Sollten sich die Geburtenzahlen entgegen der derzeitigen Prognosen positiv entwickeln bzw. anderweitig überregionale politische Entscheidungen zu einem Anstieg der Kinderzahlen führen, kann auf diesen Bedarf flexibel reagiert werden.

Für die Kita Fritz-Reuter-Straße 30 liegt ein aktualisiertes Lärmschutzgutachten vor. Derzeit wird eine mögliche Realisierung und Finanzierung unter Einbezug von Fördermitteln geprüft. Vorerst gilt bis zum 31. Dezember 2025 eine befristete Betriebserlaubnis. Für den Betrieb darüber hinaus muss die Stadt Chemnitz bis zum 30. November 2025 den Nachweis erbringen, dass mit dem Bau der Lärmschutzwand begonnen bzw. der Bau bereits abgeschlossen wurde. 

Für die Kitas am Standort Reichenhainer Straße 33a konnte ein neuer unbefristeter Mietvertrag verhandelt werden, so dass diese beiden Einrichtungen weiter betrieben werden. 
 

* geändert am 30. Januar 2025