Am Freitag, dem 14. November, 11 Uhr weiht die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Chemnitz, Franziska Herold, gemeinsam mit dem Landesfrauenrat Sachsen e. V. und der SPD Chemnitz eine Tafel der „Frauenorte Sachsen“ für die Politikerin und Frauenrechtlerin Helene Wagner ein. Die Veranstaltung findet in der SPD-Geschäftsstelle Chemnitz, Dresdner Straße 38, statt.
Die Veranstaltung ist öffentlich, Vertreter:innen der Medien sind ebenfalls eingeladen.
Die Tafeleinweihung wird von Redebeiträgen begleitet. Nicole Schieferdecker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Frauen in der SPD Chemnitz, begrüßt die Gäste. Im Anschluss stellt Dr. Jessica Bock, Vorsitzende des Landesfrauenrates Sachsen e. V., den Verein sowie das Projekt „Frauenorte Sachsen“ vor. Über das bewegende Leben und Wirken Helene Wagners spricht Stephanie Pietsch. Den Abschluss bildet ein Empfang.
Helene Wagner, geboren 1870 in Mittweida, engagierte sich ihr Leben lang für bessere Arbeitsbedingungen – insbesondere für Frauen. Sie arbeitete als Hausangestellte, Hausfrau und Näherin und setzte sich früh für soziale Gerechtigkeit und Gleichberechtigung ein. Bereits 1911 sprach Wagner in Leipzig vor rund 3.000 Zuhörerinnen über das Frauenwahlrecht – ein bedeutender Moment in der Geschichte der Frauenbewegung. 1919 zog sie in die Sächsische Volkskammer ein und war zudem Mitglied der Chemnitzer Stadtverordnetenversammlung. Trotz politischer Umbrüche und Machtkämpfe blieb sie ihren Grundsätzen treu. Wagner starb 1945 in Chemnitz.
Hintergrund
Mit dem Projekt „Frauenorte Sachsen“ ehrt der Landesfrauenrat Sachsen e. V. seit 2016 historische Frauenpersönlichkeiten, die auf politischem, sozialem, wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, kulturellem oder sportlichem Gebiet Herausragendes geleistet haben. Ziel ist es, die Geschichte von Frauen in Sachsen sichtbar zu machen und weibliche Vorbilder für kommende Generationen zu schaffen.
Der Landesfrauenrat Sachsen e. V. ist der Dachverband von über 40 Frauenverbänden, -vereinen, -initiativen und Gleichstellungsinitiativen im Freistaat. Er setzt sich für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Art. 3 des Grundgesetzes und Art. 8 der Sächsischen Verfassung ein – unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung.