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Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 416

Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen

Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz gilt ab sofort

Ab heute gilt im gesamten Stadtgebiet von Chemnitz ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Die Stadt Chemnitz hat als Untere Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern erlassen. 

Zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren ist damit der Betrieb von Mährobotern in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages verboten.

Als Mähroboter, Rasenmähroboter oder Rasenroboter gelten alle Serviceroboter, die selbsttätig eine vorgegebene Rasenfläche mähen können.

Das Verbot gilt nicht für den Betrieb von Mährobotern in geschlossenen Räumen oder auf Dächern mit Rasen. Eine Ausnahme von dem Verbot kann bei der Untere Naturschutzbehörde der Stadt Chemnitz beantragt und erteilt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass im konkreten Einzelfall keine Gefahr für Leib und Leben von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren durch den Einsatz eines Mähroboters entsteht. 

In verschiedenen europäischen Ländern wurde in den vergangenen Jahrzehnten ein Rückgang des Bestandes des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) beobachtet. Der Europäische Igel ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine besonders geschützte Art. 
Die Ursachen für den Bestandsrückgang sind vielfältig. Als eine der Ursachen wird übermäßige Grünpflege gesehen. Igel suchen hauptsächlich in der Dämmung und nachts nach Nahrung. Sie sind neben Grünanlagen und Parks vor allem auch in Gärten auf Nahrungssuche. Vor allem in Gärten werden zunehmend Mähroboter eingesetzt, die eine große Gefahrenquelle für zahlreiche kleine Wirbeltiere, insbesondere für Igel, sind. 

Igel sind besonders gefährdet, da sie keine Fluchttiere sind. Stattdessen rollen sie sich zusammen und vertrauen auf den Schutz ihrer Stacheln. Oft kommt es zu schweren Schnittverletzungen oder abgetrennten Gliedmaßen, die nicht selten auch zum Tod führen. Ein weiteres Problem: Viele Mähroboter-Modelle erkennen Kleintiere nicht ohne vorherige Berührung. Entgegen der Angaben vieler Hersteller zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass die Mähroboter erst stoppten und abdrehten, nachdem sie in direkten Kontakt mit den Igeln kamen. 

Nach Auswertung der Daten von drei Tierrettungs- und Pflegestellen wurden 2024 auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz mindestens 47 Igel mit Schnittverletzungen durch den Einsatz von Gartengeräten verletzt, wobei davon mindestens 24 Igel mit Schnittverletzungen verstarben. Für das Stadtgebiet Chemnitz ist eine deutliche Zunahme der Igel-Pflegefälle vom Jahr 2022 auf 2023 und nochmals auf 2024 zu verzeichnen. Im Wirkungskreis der drei Tierrettungs-und Pflegestellen in Südwestsachsen ist zudem im Jahr 2024 eine Verdopplung der Pflegefälle mit Schnittverletzungen zum Vorjahr belegt.
Es wird von einer deutlich höheren Dunkelziffer ausgegangen, da sich verletzte Igel in der Regel verkriechen und deshalb nicht aufgefunden werden oder die Kadaver von anderen Tieren gefressen werden. 

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 


Link zur Allgemeinverfügung:

www.chemnitz.de/allgemeinverfuegung_maehroboter