Am Donnerstag, dem 8. Mai, von 16 bis 20 Uhr sind Interessierte zur ersten Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung in der Oberschule „Am Hartmannplatz“, Hartmannstraße 21 eingeladen. Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich an die breite Öffentlichkeit. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 2. Mai erforderlich – unter https://mitdenken.sachsen.de/1050441. (Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 150 Personen begrenzt.)
Vorgestellt werden die neue Planungsaufgabe der kommunalen Wärmeplanung sowie der aktuelle Stand der Bestands- und Potentialanalyse. Zudem besteht an verschiedenen Thementischen die Möglichkeit, Fragen an anwesende Expertinnen und Experten zu stellen.
17 Uhr beginnt der Vortrag mit Präsentation der Zwischenergebnisse durch die beauftragten Planer. Im Nachgang an den Vortrag können Fragen an ein Podium von Fachexperten adressiert werden.
Hintergrund
Kommunen mit einer Größe ab 100.000 Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 abzuschließen und dann alle fünf Jahre zu überarbeiten. Der Chemnitzer Wärmeplan wird den beteiligten Fachabteilungen sowie den Gebäudeeigentümer:innen eine Orientierung geben, wie das Klimaschutzziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 ausgestaltet werden kann. Dabei ist der jeweilige Plan auch ein wichtiges Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle kommunale Wärmeplan jedoch nicht. Zusätzlich sollen im Wärmeplan konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen das Stadtgebiet mit klimafreundlicher Wärme versorgt werden kann. Dies wirkt sich zudem positiv auf die Erreichung der vom Stadtrat beschlossenen Klimaneutralität 2040 aus. Den Startschuss gab der Kickoff zur Chemnitzer Wärmeplanung am 20 Juni 2024.
Die Wärmeplanung ist ein informelles Planwerk und nimmt im Wesentlichen eine Einteilung in Eignungsgebiete vor. Wichtig ist, dass der Beschluss des fertigen Wärmeplans weder für Planungsbetroffene noch für Bürger:innen unmittelbar gilt. Der fertige Wärmeplan gibt Gebäudebesitzern eine Orientierung über die Zukunft der Wärmeversorgung. Darauf aufbauend können
Eigentümer:innen planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die
wirtschaftlichste für sie ist.
Grundsätzlich gilt: Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle kommunale Wärmeplan nicht. Hier greift das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes, das seit Januar 2024 im Neubau und erst ab Mitte 2026 in Bestandsgebäuden die Pflicht zur Einbindung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei Heizungen vorschreibt.
Weitere Informationen unter: www.chemnitz.de/waermeplanung