Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 857

Grundsteuerreform: Ab 2025 Neuberechnung der Grundsteuer

Das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz informiert

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden alle Grundstücke in Deutschland ab 2022 neu bewertet. Erstmals wird die auf diesen neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein.
Die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide des zuständigen Finanzamtes sind die Grundlage für die Grundsteuerbescheide 2025 und fortfolgende.

Zu beachten ist, dass ab 2025 Gebäude auf fremden Grund- und Boden (z. B. Garagen und Lauben) als eine wirtschaftliche Einheit beim Eigentümer des Grund- und Bodens besteuert werden.

Die neuen Grundsteuerbescheide werden ab dem 8. Januar 2025 versandt. Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändert sich für jeden Steuerpflichtigen. Nach Bekanntgabe des Bescheides kann die fällige Grundsteuer für 2025 an die Stadt Chemnitz überwiesen werden.

Bisher bestehende Daueraufträge für die Zahlung der Grundsteuer sind bitte zu löschen.

Wer bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Grundsteuer bei der Stadt Chemnitz eingereicht hat, muss nichts unternehmen. Das SEPA-Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter. Die entsprechende Information ist im Grundsteuerbescheid 2025 unter Punkt „D: Zahlung/Fälligkeit“ vermerkt.