Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 841

Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Chemnitz

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf für das Stadtgebiet Chemnitz

Die Stadt Chemnitz hat den Lärmaktionsplan – Stufe 4 für das Stadtgebiet fortgeschrieben und dazu einen Entwurf erstellt (gemäß § 47d BImSchG). Darin werden u. a. Maßnahmekonzepte gegen Lärmbelastung von verschiedenen untersuchten Lärmquellenarten (wie Straßen- und Schienenverkehr) aufgezeigt.

Dieser Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplanes – Stufe 4 wird nun öffentlich ausgelegt, sodass erneut alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Institutionen ihn einsehen und dazu eine Stellungnahme abgeben können (gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG).

Die Unterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Lärmaktionsplan für die Stadt Chemnitz - Fortschreibung 2024

Zudem liegen die Unterlagen fristgemäß vom 9. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz, im Auslegungsraum 014 (neben dem Stadtschaufenster) zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

  • montags bis mittwochs von 8.30 bis 15 Uhr,
  • donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr,
  • freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

(Außer am 27. und 30. Dezember sowie an Feiertagen.)

Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Chemnitz können bis zum 31. Januar 2025 per Post an die folgende Adresse eingesendet werden: Stadt Chemnitz, Umweltamt, 09106 Chemnitz oder per E-Mail an: umweltamt(at)stadt-chemnitz.de.

Die Stellungnahmen fließen in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Chemnitz ein. Der endgültige Plan wird nach Auswertung und Abwägung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen bzw. Anregungen fertiggestellt und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

Hinweis: Bei Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers im Falle eventueller Nachfragen zweckmäßig. Die Abwägungsvorlage erfolgt jedoch anonymisiert. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung des Beteiligungsverfahrens eingewilligt.

Weitere Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind unter dem Link: Bekanntmachungen zu Verfahren des Umweltrechts veröffentlicht.

Lärm ist eines der dringendsten lokalen Umweltprobleme. Die Belastung der Menschen durch Verkehrslärm wird immer stärker als gravierende Einschränkung der Lebensqualität, als störende Beeinträchtigung der Kommunikation und Konzentration sowie der Erholung und Nachtruhe empfunden. Ziel ist, die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu senken und ruhige Gebiete vor Lärmzunahme zu schützen. Grundlage für den Lärmaktionsplan sind Lärmkartierungen.

Was wurde bisher kartiert?

In der 1. Stufe wurde für die Stadt Chemnitz im Jahr 2007 die Lärmkartierung aller Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr durchgeführt und daraus ein Lärmaktionsplan erstellt.
Die 2. Stufe der Lärmkartierung sah die Kartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr unter dem zusätzlichen Aspekt der Einstufung von Teilen der Stadt Chemnitz als Ballungsraum vor. Demzufolge wurden im definierten Ballungsraum Straßen mit mehr als 3.000 Fahrzeugen pro Tag berücksichtigt und zusätzlich wurde der Schienenverkehr (Straßenbahn) im gesamten Stadtgebiet kartiert.
In der 3. Stufe der Kartierung wurden der Ergebnisse der Stufe 2 überprüft und das Untersuchungsgebiet um weitere Gemeinde- und Kreisstraßen mit einer Verkehrsstärke von mehr als 3.000 Fahrzeugen pro Tag erweitert.
Bei der 4. Stufe der Lärmkartierung wurde bezüglich der Straßen- und Schienenwege analog der 3. Stufe vorgegangen. Jedoch erfolgte die Berechnung für die Stufe 4 nach der nun für alle EU-Staaten einheitlichen Berechnungsmethode CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods for Europe). Die Lärmkartierung der 4. Stufe für Chemnitz erfolgte 2022.

In der nun veröffentlichten Fortschreibung des Lärmaktionsplanes – Stufe 4 für die Stadt Chemnitz wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung (einschließlich der Ende 2022 durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung) mit einbezogen.


Zuständigkeiten

Für die Lärmkartierung des Straßen- und Schienenverkehrslärms (Straßenbahnen) ist die Stadt Chemnitz zuständig. Für die Lärmkartierung an Schienenwegen der Eisenbahnen ist das Eisenbahnbundesamt zuständig.
Die Lärmaktionsplanung bzw. die Fortschreibung des durch den Stadtrat bestätigten Lärmaktionsplans mit konkreten Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung ist wiederum eine Aufgabe der Stadt Chemnitz.


Erläuterung

Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ legte ein europaweit einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und die damit verbundene Ergänzung der §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wurde die EG-Richtlinie in nationales Recht überführt.