Gestern hat der Ausschuss für Eigenbetriebe, Umwelt und Sicherheit mit deutlicher Mehrheit den Entwurf des Kommunalen Wärmeplans bestätigt und zur Veröffentlichung bestimmt. Die Vorlage stand bereits im Dezember auf der Tagesordnung, jedoch hatten die Ausschussmitglieder noch Veränderungsbedarf. Eine geplante Informationsveranstaltung für Bürger:innen war daraufhin zunächst abgesagt worden.
Die eingebrachten Vorschläge wurden am 8. Januar 2026 gemeinsam beraten – unter Einbeziehung der inetz GmbH sowie der GEF Ingenieur AG. Im Ergebnis werden neben Eignungsgebieten für Fern- und Nahwärme sowie Gebieten für dezentrale Lösungen auch Prüfgebiete mit offener Entscheidung zum Energieträger ausgewiesen. Dort soll untersucht werden, ob in bestimmten Gebieten Wärmenetze erweitert werden können oder andernorts perspektivisch grüner Wasserstoff eine Rolle spielen kann. In der dritten Kategorie der Prüfgebiete werden ausschließlich dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen als wesentliches Element der Wärmewende und Biomasseheizungen zum Tragen kommen.
Der Entwurf des Kommunalen Wärmeplans wird ab Donnerstag, dem 22. Januar, öffentlich ausgelegt, sodass interessierte Bürger:innen, Verbände und Institutionen ihn einsehen und eine Stellungnahme abgeben können. Die Unterlagen können ab diesem Tag unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://mitdenken.sachsen.de/-S4LRngqq. Zudem liegen die Unterlagen vom 22. Januar bis einschließlich 22. Februar 2026 im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz, im Auslegungsraum 014 (rechts neben dem Stadtschaufenster) zu folgenden Zeiten öffentlich aus: montags bis mittwochs von 8.30 bis 15 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr.
Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Chemnitz können bis zum 22. Februar 2026 per Post an Stadt Chemnitz, Umweltamt, 09106 Chemnitz oder per E-Mail an umweltamt(at)stadt-chemnitz.de gesendet werden.
Der endgültige Plan wird nach Auswertung und Abwägung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen bzw. Anregungen fertig gestellt und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
Zweite Informationsveranstaltung
Am Donnerstag, dem 29. Januar, von 16 bis 18.30 Uhr lädt das Umweltamt der Stadt Chemnitz zur zweiten Informationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung in das Berufliche Schulzentrum für Wirtschaft I, Lutherstraße 2, ein. Die Veranstaltung richtet sich an die breite Öffentlichkeit.
Während der Veranstaltung wird die neue Aufgabe der Kommunalen Wärmeplanung sowie der aktuelle Stand der Einteilung in Eignungs- und Prüfgebiete vorgestellt. Vor Beginn der Vorträge besteht die Möglichkeit, den vor Ort anwesenden Expert:innen an verschiedenen Thementischen Fragen zu stellen.
Der offizielle Vortragsteil mit Präsentation des aktuellen Stands durch die beauftragten Planer beginnt 16.30 Uhr. Im Anschluss an die Vorträge gibt es die Möglichkeit, Fragen an ein Podium von Fachexperten zu adressieren.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist unter https://mitdenken.sachsen.de/-S4LRngqq erforderlich. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 100 Personen begrenzt.
Ziel der Info-Veranstaltung ist die Einbeziehung der Bürgerschaft sowie aller anderen Stakeholder, um deren Forderungen, Anregungen und Hinweise aufzugreifen und zu berücksichtigen. Eine Stellungnahme des Chemnitzer Klimabündnisses liegt dem Umweltamt bereits vor. Parallel zur Auslegung des Kommunalen Wärmeplans wird ein Handlungsleitfaden für Gebäudeeigentümer:innen erarbeitet, wie beim Heizungstausch vorzugehen ist.
Hintergrund
Kommunen ab 100.000 Einwohner:innen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 abzuschließen und dann alle fünf Jahre zu überarbeiten. Den Startschuss gab der Kickoff zur Chemnitzer Wärmeplanung am 20. Juni 2024. Der Wärmeplan als informelles Planwerk nimmt eine Einteilung in Eignungs- und Prüfgebiete für zukünftige Wärmeversorgungslösungen vor. In Letzteren ist bis Mitte 2028 zu entscheiden, welche Energieträger und Technologien tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Der Chemnitzer Wärmeplan wird der Stadtverwaltung selbst sowie den Gebäudeeigentümer:innen eine Orientierung geben, wie das Klimaschutzziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 ausgestaltet werden kann. Einen Anschluss- und Benutzungszwang an Wärmenetze gibt es nicht. Damit ist der Wärmeplan auch ein wichtiges Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle Kommunale Wärmeplan nicht. Hier greift das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes, das seit Januar 2024 im Neubau und erst ab Mitte 2026 in Bestandsgebäuden die Pflicht zur Einbindung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei Heizungen vorschreibt. Zusätzlich sollen im Zuge der Wärmeplanung konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen das Stadtgebiet mit klimaneutraler Wärme versorgt werden kann. Dies wirkt sich zudem positiv auf die Erreichung des vom Stadtrat beschlossenen Klimaneutralitätsziel 2040 aus.
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