Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Am 23. Februar 2025 findet voraussichtlich die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Obwohl der Wahltermin noch als vorläufig anzusehen ist, müssen die Vorbereitungsarbeiten bereits jetzt beginnen. Deshalb sucht die Wahlbehörde der Stadt Chemnitz schon jetzt Bürger:innen, die sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beteiligen. Die verbindliche Festlegung des Wahltages trifft der Bundespräsident nach § 16 Bundeswahlgesetz.
Was machen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und wer kann das Ehrenamt übernehmen?
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl wird für jeden der 129 allgemeinen Wahlbezirke und 61 Briefwahlvorstände ein Wahlvorstand aus bis zu neun Personen gebildet, der den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung im jeweiligen Wahlobjekt am Wahlsonntag sicherstellt. Zu einem Wahlvorstand gehören die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher, die stellvertretende Wahlvorsteherin bzw. der stellvertretende Wahlvorsteher und drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzer.
Für die Übernahme dieses Ehrenamts muss man am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Tätigkeit am Wahltag
Die Wahlvorstände treffen sich am Wahltag spätestens um 7.30 Uhr im Wahlraum für die letzten Vorbereitungsarbeiten. Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher weist die Mitglieder des Vorstandes in ihre Aufgaben ein und es erfolgt die Einteilung der Einsatz- und Pausenzeiten, sodass sich ein Einsatz im Allgemeinen nicht über den ganzen Tag erstrecken wird. Die Wahlräume sind für die Wahl am Wahltag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Unter Leitung der Wahlvorsteher:innen organisieren die Mitglieder der Wahlvorstände zunächst den Ablauf der Stimmabgabe während des Wahltages. Spätestens gegen 17.30 Uhr finden sich alle Mitglieder des Wahlvorstandes wieder im Wahlraum ein, um die Ermittlung der Ergebnisse vorzubereiten und schließlich umzusetzen. Nach Ende der allgemeinen Wahlzeit um 18 Uhr ermittelt der Wahlvorstand dann das Ergebnis im jeweiligen Wahlbezirk. Nach der Ergebnisermittlung ist der Einsatz beendet.
Entschädigung
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist eine ehrenamtliche Funktion. Die Entschädigung ist in der „Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer bei Wahlen und Entscheiden“ vom 29.08.2017 geregelt. Für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand wird demnach ein Erfrischungsgeld entsprechend nachstehender Übersicht gezahlt.
Funktion | Allgemeine Wahlvorstände | Briefwahlvorstände |
Wahlvorsteher:in | 50 Euro | 45 Euro |
Stellvertreter:in | 40 Euro | 35 Euro |
Beisitzer:in | 35 Euro | 30 Euro |
Wo können sich Wahlhelfer:innen melden?
Interessierte, die durch ihre Mitarbeit in einem Wahlvorstand die Wahlen unterstützen möchten, können sich digital über das Erfassungsformular unter www.chemnitz.de/wahlhelfer oder über die dort downloadbare Bereitschaftserklärung anmelden.
Hinweise zum Wahleinsatz:
Die Wahlbehörde ist bestrebt, den Einsatz der ehrenamtlich Tätigen in Wohnortnähe zu realisieren. Die eingesetzten Wahlhelfer:innen erhalten ein Berufungsschreiben, das ca. einen Monat vor dem Wahltermin versandt wird. Das Berufungsschreiben dient zum Nachweis für die Tätigkeit. Auch wenn zunächst kein Berufungsschreiben eingegangen ist, kann es trotzdem sein, dass die Unterstützung benötigt wird. Die Festlegung des Einsatzes kann noch bis zum Freitag vor dem Wahltag operativ erfolgen.
Die (stellvertretenden) Wahlvorsteher:innen erhalten zudem bei einer Schulung eine zusätzliche Einweisung in die Aufgaben. Diese wird in der Woche ab dem 10. Februar 2025 stattfinden. Die genauen Termine werden mit dem Berufungsschreiben mitgeteilt. Die Beisitzer:innen werden durch die Wahlvorsteher:innen am Wahltag in ihre konkreten Aufgaben und Pflichten eingewiesen.
Fragen beantwortet die Wahlbehörde der Stadt Chemnitz unter 0371 488-7473 oder per E-Mail an wahlhelfer(at)stadt-chemnitz.de.