Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 schulpflichtig. Die Anmeldung findet am Donnerstag, 14. August 2025, und Dienstag, 19. August 2025, jeweils von 14 bis 18 Uhr an der gewünschten kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk statt.
Um herauszufinden, in welchem Schulbezirk man wohnt, hilft der interaktive Themenstadtplan der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/grundschulsuche weiter.
Wird das Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet, muss dies einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk bis zum 15. September 2025 schriftlich mitgeteilt werden.
Zur Anmeldung ist die Anwesenheit mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils erforderlich, der die folgenden Dokumente vorlegen muss:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich unter www.chemnitz.de/schulanmeldung sowie in den kommunalen Grundschulen)
- Personalausweis der/des anmeldenden Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde der Schulanfängerin/des Schulanfängers
- bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis dessen erforderlich
Alle Informationen zur Schulanmeldung gibt es unter www.chemnitz.de/schulanmeldung
Aufnahmeuntersuchung
Neben der Schulanmeldung steht für alle künftigen Schulkinder die verpflichtende Schulaufnahmeuntersuchung im Amt für Gesundheit und Prävention an.
Der Termin dafür muss gesondert und kann ausschließlich online unter www.chemnitz.de/termin_schulaufnahmeuntersuchung vereinbart werden. Dies ist ab sofort möglich.
Bei der Schulaufnahmeuntersuchung wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, müssen erneut zu dieser Untersuchung.
Weitere Hinweise zur Schulaufnahmeuntersuchung