Photovoltaikanlage soll in Wittgensdorf gebaut werden

Am 23. September informierten die Stadt Chemnitz und die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG interessierte Bürgerinnen und Bürger über die geplante Photovoltaikfreiflächenanlage entlang der Bahnstrecke Chemnitz – Leipzig beidseitig des ehemaligen Oberen Bahnhofs Wittgensdorf. 

Geplant ist die Anlage auf rund 7,6 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche südöstlich des Industriegeländes der Sachsen Guss GmbH. Vorgesehen sind zwei Baufelder mit insgesamt rund 7,4 Megawatt Leistung. Die etwa 11.500 Solarmodule sollen jährlich rund 7,5 Gigawattstunden Strom erzeugen. Die Anlage soll mindestens 20 Jahre betrieben und anschließend zurückgebaut oder technisch erneuert werden.

Den Bauantrag für die Anlage reichte die eins energie in sachsen im Dezember 2024 ein. Die Genehmigung wird Ende dieses Jahres erwartet. 
Die Errichtung der Anlage ist für das kommende Jahr mit einer Bauzeit von etwa vier Monaten vorgesehen. Aufgrund der Lage entlang der Bahnstrecke handelt es sich planungsrechtlich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, für die kein Bauleitplanverfahren erforderlich ist. Die Zulässigkeit wird im Rahmen eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Schutz von Natur und Boden

Für das Vorhaben wurden unter anderem eine artenschutzrechtliche Untersuchung und ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Dabei wurden insbesondere Vögel und Fledermäuse betrachtet. Die bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen künftig als Grünland ohne Biozide, Herbizide und Düngemittel bewirtschaftet werden. Vorgesehen sind standortheimisches, blütenreiches Saatgut sowie Maßnahmen zum Schutz der Feldlerche. Die Streuobstwiese, Gehölze, Raine und der schützenswerte Baumbestand sollen erhalten bleiben. Ein 15 bis 20 Zentimeter hoher Abstand zwischen Zaun und Boden soll Kleintieren die Durchquerung ermöglichen.
Die Bodenversiegelung wird auf das notwendige Maß begrenzt. Für Zaunpfosten sind maximal 173 Quadratmeter und für Trafostationen 45 Quadratmeter vorgesehen. Auch Baustraßen und Lagerflächen sollen möglichst klein gehalten werden. Nicht beanspruchte Böden werden geschützt und bei Bedarf rekultiviert.
Das Niederschlagswasser soll weiterhin über die bewachsene Bodenschicht direkt auf der Fläche versickern. Eine technische Versickerungsanlage ist nicht erforderlich. Das Grundstück liegt nach den vorliegenden Angaben außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten und Altlastenflächen.

Blend-, Schall- und Sichtschutz

Zum Einsatz kommen blendarme Module mit Antireflex-Beschichtung. Für Wechselrichter und Trafostationen liegen Prüfberichte beziehungsweise Datenblätter zur Einhaltung der maßgeblichen Lärmgrenzwerte vor. Die technischen Anlagen werden von der Wohnbebauung abgewandt angeordnet; nachts befinden sich die Anlagen nicht in Betrieb.
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes werden im Bereich des Denkmalschutzes drei Modulreihen Abstand gehalten. Eine Hecke soll zusätzlich als Sichtschutz dienen.

Weiterer Austausch

Die während der Informationsveranstaltung eingebrachten relevanten Hinweise werden im weiteren Genehmigungsprozess berücksichtigt. 
Über die Erteilung der Baugenehmigung wird die Stadt Chemnitz gesondert informieren.