08.12.2021
Pressemitteilung 813

Parkscheinautomaten werden über Silvester verschlossen


Neue Regelung der Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge ab 3. Januar

Auch in diesem Jahr werden über Silvester wieder alle städtischen Parkscheinautomaten verschlossen. Das Vorgehen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Damit Feuerwerkskörper nicht im Ausgabefach der Geräte gezündet werden können, werden die Klappen blockiert. So werden Beschädigungen vermieden, die kostenintensive Reparaturen nach sich ziehen würden.

Die Parkscheinautomaten sind von Dienstag, 28. Dezember, bis zum Sonntag, 2. Januar, außer Betrieb.


Neue Regelung der Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge ab 3. Januar

Mit Wiederinbetriebnahme der Parkscheinautomaten am 3. Januar 2022 gilt eine neue Regelung für das Parken von elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes. Das hatte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 24. November 2021 beschlossen.

Demnach sind in der Parkzone I diese Fahrzeuge nur noch für eine Höchstparkdauer von zwei Stunden von der Gebührenpflicht befreit. Hierfür muss am Fahrzeug ein E-Kennzeichen vorhanden sein. Weiterhin muss der Beginn des Parkens mit einer Parkscheibe sichtbar dokumentiert werden.
Für das Parken über die zwei Stunden hinaus muss ein Parkschein vor Ort gelöst oder das Angebot des Handyparkens genutzt werden.

In der Parkzone II gilt die Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge weiterhin ganztägig.

Diese Regelungen sind bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Sie sind zudem direkt an den Parkscheinautomaten nachzulesen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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