25.03.2021
Pressemitteilung 170

Chemnitz bekommt erste Fahrradstraße


Abschnitt auf Reichenhainer Straße wird bis Ende April eingerichtet

Der Radverkehr in Chemnitz soll weiter gestärkt und sicherer gestaltet werden. Aus diesem Grund wird in der Reichenhainer Straße im Abschnitt zwischen Lutherstraße und Campusplatz bis voraussichtlich Ende April 2021 in beiden Richtungen eine Fahrradstraße eingerichtet. Das Befahren der Reichenhainer Straße mit Kraftfahrzeugen wird weiterhin möglich sein.

Mit diesen Plakaten wird die neue Fahrradstraße vor Ort angekündigt.


Als erster Hinweis werden in den nächsten Tagen Großplakate im Bereich des Campusplatzes und der Lutherstraße aufgestellt.

Fahrradstraßen sind Fahrbahnen, die dem Radverkehr (und sogenannten Elektrokleinst-fahrzeugen, u.a. elektrische Tretroller oder Segways) vorbehalten sind. Das heißt, Radfahrer:innen haben Priorität. Sie bestimmen die Fahrgeschwindigkeit und dürfen nebeneinander fahren. Allerdings gilt weiterhin das Rechtsfahrgebot.

Fahrer:innen von Kraftfahrzeugen (Kfz) haben sich der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Radverkehrs anzupassen und dürfen nur überholen, sofern der gesetzlich vorgeschriebene Abstand beim Überholen von mindestens 1,50 Meter und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten werden kann. Ist dies nicht der Fall, müssen Fahrer:innen von Kraftfahrzeugen hinter den Radfahrer:innen verbleiben.

Im Sinne eines respektvollen Miteinanders im Straßenverkehr sollten langsam fahrende Radfahrer:innen ihr Umfeld beobachten und falls notwendig nachfolgende Kfz passieren lassen. Fahrer:innen von Kfz sollten anerkennen, dass Radfahrer:innen häufig nur wenig langsamer als erlaubt fahren und die minimalen Zeitverluste im Sinne der Verkehrssicherheit akzeptieren. Durch ein besseres Verständnis füreinander können so Konflikte vermieden werden.

Um die Fahrradstraße bei allen Verkehrsteilnehmer:innen bekannt zu machen und die neuen Regeln kurz zu erklären, werden im betroffenen Bereich derzeit Hinweistafeln aufgestellt.

Die Stadt Chemnitz prüft die Einrichtung weiterer Fahrradstraßen im Stadtgebiet.

Weitere Informationen und ausführliche Fragen und Antworten zu Fahrradstraßen gibt es zudem unter www.chemnitz.de/radverkehr.
 

Hintergrund:


Die Reichenhainer Straße wurde im Abschnitt zwischen Stadlerplatz und Wartburgstraße in den Jahren 2016/2017 für das Chemnitzer Modell, Stufe 2 (Chemnitz – Thalheim / Aue) umgebaut. Für den Radverkehr wurde entsprechend dem gültigen Regelwerk der sogenannte Mischverkehr, also die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn mit dem Kfz-Verkehr, vorgesehen und umgesetzt. Die Fahrbahn wurde beidseitig mit einer Breite von 4,75 Meter angelegt.

Von Rad fahrenden Nutzer:innen wurde der Mischverkehr seit Wiedereröffnung stark kritisiert, da es häufig zu sicherheitskritischen Überholmanövern durch Fahrer:innen von Kfz kam und kommt.

Darüber hinaus wurde mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 der Schutz von Radfahrer:innen deutlich betont und der Mindestüberholabstand von 1,50 Meter (bußgeldbewährt) definiert. Unter Beachtung dieses Sicherheitsmaßes sind die Fahrbahnen in der Reichenhainer Straße in den Bereichen, in denen straßenbegleitendes Parken angeordnet ist, nicht breit genug, um das ordnungsgemäße Überholen zu gewährleisten. Dies liegt im erforderlichen Sicherheitsabstand des Radverkehrs zu parkenden Fahrzeugen begründet.

Aus diesen Gründen wurden durch das Tiefbauamt verschiedene Handlungsoptionen geprüft und bewertet. Im Ergebnis ist die Einrichtung einer Fahrradstraße ein geeignetes Instrument, um der Kritik abzuhelfen:
 

  • Der Radverkehr wird klar priorisiert. Fahrer:innen von Kfz müssen sich den Radfahrer:innen anpassen. Hierdurch werden sicherheitskritische Überholmanöver reduziert, bestenfalls ganz vermieden.
  • Für die Einrichtung der Fahrradstraße bedarf es keiner baulichen Veränderung der Verkehrsanlage.
  • Die Fahrradstraße stärkt den Radverkehr, insbesondere auf der wichtigen Radverkehrsverbindung zwischen den Standorten der Technischen Universität Chemnitz an der Reichenhainer Straße und der Straße der Nationen sowie ins Stadtzentrum. Sie ist somit ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Radverkehrskonzeption sowie des in der Bearbeitung befindlichen Mobilitätsplans 2040.
  • Durch die Errichtung der Fraunhofer Straße steht dem Kfz-Verkehr eine leistungsfähige Alternativroute zur Verfügung, sodass die Erreichbarkeit des Stadtzentrums nicht eingeschränkt ist. Die Reichenhainer Straße erfüllt nur noch eine Erschließungsfunktion. Der derzeit noch verbliebene Kfz-Durchgangsverkehr soll ebenfalls noch auf die Fraunhofer Straße verlagert werden. Der Anliegerverkehr bleibt vollumfänglich möglich.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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