Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 784

Umtauschpflicht Führerschein – Terminvergabe

Wie bereits im Frühjahr informiert wurde, müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Um einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörde und lange Wartezeiten zu vermeiden, erfolgt der Umtausch zeitlich gestaffelt nach einem Stufenplan. Die Gültigkeit der Führerscheine wird dann auf 15 Jahre befristet.


Wer wann seinen Führerschein umgetauscht haben muss, ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich:

 

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

 

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

 

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:

 

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

 

Zur Verkürzung von Wartezeiten können Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger, die vom Pflichtumtausch des Führerscheins betroffen sind, vorab einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz reservieren lassen.
Die Terminvergabe erfolgt über die Telefon-Nummer 0371 488-3366.


Vorerst ist die Terminreservierung nur für den Pflichtumtausch möglich.


Termine werden ausschließlich für die Fahrerlaubnisbehörde im Bürgerhaus am Wall, Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz vergeben.


Für folgende Zeiten kann ein Termin reserviert werden:


Montag:                  8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Dienstag:                8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Mittwoch:               keine Terminvergabe
Donnerstag:          8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Freitag:                   8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Samstag:                keine Terminvergabe


Die vereinbarten Termine sollten eingehalten werden, da bei Verspätung der Termin hinfällig wird. Sollte ein vereinbarter Termin nicht mehr benötigt werden, wird um rechtzeitige Absage gebeten.