Stadtrat beschließt leichte Anhebung der Taxitarife
Die Änderungen sehen eine Erhöhung des Kilometerpreises um 0,10 € für Tag- und Nachttarif sowie die Erhöhung des Grundpreises und des Entgeltes für die Wartezeit um 0,50 € vor. Der Grundtarif wird künftig allgemein 3,00 € betragen. Der Kilometerpreis für die ersten 3 Kilometer steigt werktags (6-22Uhr) auf 1,30 € und werktags (22-06Uhr) sowie sonn- und feiertags auf 1,80 €. Unabhängig von Uhrzeit und Tag beträgt das Entgelt ab dem 3. Kilometer 1,30 €.
Begründet wird die Erhöhung der Beförderungsentgelte mit Preissteigerungen in den letzten Jahren beispielsweise für Kraftstoff ebenso wie für Unterhaltung und Reparaturen der Fahrzeuge, Versicherungsleistungen, Bürobedarf und Steuerberatung.
Im Vergleich mit anderen Städten liegen die Taxitarife in Chemnitz auch nach ihrer Erhöhung weiterhin im unteren Drittel. In Chemnitz sind insgesamt 205 Taxen gemeldet, was einer Taxendichte von 0,85 Taxen auf 1000 Einwohner entspricht.
Die Bemessung der Beförderungsentgelte erfolgt gemäß § 51 Abs. 1 i. V. m. § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz. Demnach müssen Entgelte mindestens kostendeckend sein. Die vom Gesetz im öffentlichen Interesse gewünschte Erhaltung der Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit der Unternehmer gebietet darüber hinaus die Veranschlagung von angemessenen Gewinnspannen und Aufwendungen für technische Entwicklungen, deren Höhe unter Berücksichtigung herkömmlicher einschlägiger und repräsentativer Erfahrungswerte anzusetzen ist.
Die Taxitarife wurden zuletzt in den Jahren 2001, 2005 und 2008 geändert.