Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 488

Sieben-Tage-Inzidenz weiter über 10

Verschärfte Regelungen treten ab Mittwoch in Kraft

Heute wurde in Chemnitz die Sieben-Tage-Inzidenz von 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung treten deshalb ab Mittwoch, 18. August, in Kraft:
 

Kontaktbeschränkungen:

  • es sind Treffen von maximal 10 Personen (unabhängig von der Anzahl der Hausstände) erlaubt
  • Familien-, Vereins- und Firmenfeiern sind mit bis zu 50 Personen zulässig

Vollständig geimpfte oder genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Personenzahl unberücksichtigt.

Maskenpflicht:

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Außenbereich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten kann, sowie in allen Innenräumen
  • medizinischer Mund-Nasen-Schutz in allen Ladengeschäften und Märkten
  • in Kraftfahrzeugen bei Besetzung mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen, mit Ausnahme des Fahrers oder der Fahrerin
     

Schulen/Kitas:

  • Testpflicht besteht zweimal wöchentlich für Schüler:innen (auch Ferienhort) und Personal und andere Personen mit Zutritt (außer zum Bringen und Abholen)
     

Städtische Ämter und Einrichtungen:

  • es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung
  • Kontakterfassung für Besucher:


Gastronomie:

  • Kontaktdatenerfassung im Innenbereich
     

Beherbergung:

  • mit Kontakterfassung bei Anreise (außer Camping- und Caravaningplätzen sowie Ferienwohnungen)
     

Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen unter 1000 Personen:

  • Besuch mit Kontaktdatenerfassung (außer Autokinos, Botanische und zoologische Gärten sowie Medienausleihe in Bibliotheken)
  • Testpflicht bei Sportveranstaltungen mit Publikum (unter 1000 Personen), wenn der Mindestabstand unterschritten werden soll
  • Stadt-, Gäste- und Naturführungen im Innenbereich mit max. 30 Personen, im Außenbereich max. 50 Personen
     

Bäder und Saunen:

  • Kontaktdatenerfassung
  • Besuch von Dampfbädern und Dampfsaunen mit tagesaktuellem Test

 

Die aktuellen Regelungen für die Stadt Chemnitz finden Sie auf www.chemnitz.de/coronavirus_regelungen

 

Hinweis:

Gemäß §9 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26.07.2021 gelten Testpflichten nicht für vollständig geimpfte und genesene Personen.

 

Eine Übersicht über Anbieter von Schnelltests in Chemnitz ist zu finden unter

www.chemnitz.de/CoronaSchnelltest