Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 352

Rechtskreiswechsel für Ukraine-Geflüchtete

Änderung des Leistungsträgers für die Sicherung des Lebensunterhaltes

Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat der Neuregelung der Zuständigkeiten für die Sicherung des Lebensunterhaltes für alle Ukraine-Geflüchteten zugestimmt. Demnach werden alle Personen, die bis zum 31. Mai 2022 über eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz verfügen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, zu einem neuen Leistungsträger wechseln.

Ab dem 1. Juni 2022 wird die Sicherung des Lebensunterhaltes entsprechend der genannten Altersgrenze durch folgende Leistungsträger übernommen:

 

Alter

am und nach dem 1. August 1956 geboren

vor dem 1. August 1956 geboren

Leistungs-träger

Jobcenter, Eingangszone (SGB II),

Heinrich-Lorenz-Straße 35, 09120 Chemnitz

Sozialamt, Abteilung Sozialhilfe (SGB XII)

Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz

Kundenportal

E-Mail

jobcenter-chemnitz(at)jobcenter-ge.de

sozialhilfe(at)stadt-chemnitz.de

Telefon

0371 5673480

0371 4885589

Vorsprache

Anliegenklärung grundsätzlich digital, persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung

Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung

Internet

www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Chemnitz

www.chemnitz.de/ukrainehilfe

 

 

Damit die Geldleistungen nahtlos weitergewährt werden können, wird in enger Kooperation der Leistungsträger die Übergabe der Leistungsdaten für alle Personen erfolgen, die bis zum 31. Mai 2022 Leistungen nach AsylbLG vom Sozialamt Chemnitz bezogen haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Rückfragen zum Leistungsbezug ab dem 1. Juni 2022 stellen die davon Betroffenen bitte an den jeweils neuen Leistungsträger.

Für alle Personen, die bis zum 31. Mai 2022 noch keine Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis erhalten haben oder sich erst nach dem 1. Juni 2022 in Chemnitz anmelden, bleibt das Sozialamt AsylbLG Ukraine, Bahnhofstraße 53, bis zu einem späteren Wechsel weiterhin zuständig.