Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 341

Mögliche Lockerungen ab Donnerstag

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Chemnitz seit 13 Tagen stabil unter dem Schwellenwert von 35. Sollte die Inzidenz auch morgen unter diesem Wert liegen, ist die vorgeschriebene 14-Tages-Frist erreicht. Dann treten ab Donnerstag, dem 10. Juni 2021, folgende Lockerungen in Kraft:

Die Testpflicht entfällt in den Bereichen

  • Sport (außer für Sportveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter unterschritten wird)
  • Einkaufen und Geschäfte
  • Köpernahe Dienstleistungen
  • Gastronomie
  • Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen im Außenbereich (außer wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter unterschritten wird)
  • Gästeführungen
  • Kunst-, Musik- und Tanzschulen
  • Beherbergung


Laut aktueller Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates bleibt die Testpflicht in Schulen weiterhin bestehen. Die Verordnung gilt bis einschließlich 13. Juni 2021. Danach gilt eine neue Verordnung.