Kinderschutz: Papier bündelt Standards

Eine neue Handlungsempfehlung für die Erstellung von einrichtungsbezogenen Schutzkonzepten ist beim jüngsten Netzwerktreffen des Netzwerks Frühe Hilfen und Präventiver Kinderschutz vorgestellt worden
+

Das Arbeitspapier ist eine Anleitung für besseren Schutz vor Gewalt für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen wie Jugendclubs und Freizeitstätten und wurde gemeinsam von verschiedenen freien Trägern und dem Jugendamt erarbeitet. Es bündelt fachliche Standards, gesetzliche Grundlagen und konkrete Umsetzungshilfen, um sichere Rahmenbedingungen zu schaffen und Gefährdungen wirksam vorzubeugen. Für Einrichtungen mit Betriebserlaubnis ist ein Schutzkonzept gesetzlich vorgeschrieben. 

Darüber hinaus ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe gemäß § 79a SGB VIII zur Qualitätsentwicklung verpflichtet und hat sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt umgesetzt werden. Das Jugendamt Chemnitz unterstützt Träger und Einrichtungen bei diesem Prozess. 

Die Handlungsempfehlung kann unter www.chemnitz.de/institutioneller-kinder-und-jugendschutz heruntergeladen werden.