Kommunalwald

Der Kommunalwald der Stadt Chemnitz umfasst eine Waldfläche von ca. 1.500 ha. Der größte Teil davon, ca. 930 ha, zählt zum Revier „Zeisigwald“ im Stadtgebiet Chemnitz und Umgebung.

Bedeutende Kommunalwaldflächen innerhalb des Stadtgebietes:

  • Alte Harth
  • Crimmitschauer Wald
  • Ebersdorfer Wald
  • Glösaer Wald
  • Hutholz
  • Schneller Markt
  • Sechsruthen
  • Tiergarten
  • Zeisigwald


Außerhalb des Stadtgebietes im Erzgebirgskreis und Mittelsachsen liegen die Waldflächen des Reviers „Saidenbach“, das ca. 570 ha Wald umfasst.

Übersicht

Übersicht über Wälder in Bewirtschaftung des Forstbetriebes der Stadt Chemnitz

Der Stadtwald Chemnitz zählt zu den am längsten bestehenden Kommunalforstbetrieben im Freistaat Sachsen (Sächsische Landesanstalt für Forsten 1995). Der Ratswald (heute Zeisigwald) wurde der Stadt vermutlich schon bei ihrer Gründung im 12. Jahrhundert zugewiesen. Ein „Krimnitzer“ Wald, der heutige Crimmitschauer Wald, dessen Schreibweise sich im Lauf der Zeit mehrfach änderte, wird um das Jahr 1544 als zur Stadt gehörend genannt (Schöpe 1989). Die anderen Waldteile kamen erst später in den Besitz der Stadt. Das Holz, das die kommunalen Wälder lieferte, vermochte bereits im 15. und 16. Jh. den Bau- und Brennholzbedarf der Stadt nicht zu decken. Die Sorge vor einer Holznot forderte zur intensiven Beschäftigung mit waldbaulichen Problemen heraus. Im Jahre 1713 erschien mit der Sylvicultura oeconomica das erste selbständige Werk über die Forstwirtschaft. Der auf Burg Rabenstein geborene Autor Hans Karl von Carlowitz gilt als wesentlicher Schöpfer des forstlichen Nachhaltigkeitsbegriffs. In seinem Werk behandelt er u. a. intensiv die Nadelholzsaat.

Im Jahre 1828 erteilte der Rat der Stadt Chemnitz Hans Ernst von Mannteufel die Genehmigung den Ratsforst zum Gegenstand seiner Forstmeister-Probearbeit zu machen. Er veranlasste eine neue Vermessung der städtischen Wälder, fertigte spezielle Beschreibungen und Übersichten über die in folgenden Jahrzehnten zu erwartenden Erträge sowie über die erforderlichen Hauungen und Kulturen. Der Stadtwald wies damals eine Holzbodenfläche von 214,7 ha auf, die zu über 76 % von Nadelbäumen eingenommen wurde. In den Jahren 1847/48 wurden die Kommunalwälder durch Kommunförster Menges vermessen und eingeschätzt. Er stellte ein neues Abteilungsnetz auf, da sich die von v. Mannteufel eingerichteten Abteilungen als zu groß erwiesen hatten. In der Wirtschaftsperiode von 1859 bis 1868 erreichte der Nadelbaumanteil mit über 95 % seine maximale Ausdehnung. In der folgenden Wirtschaftsperiode von 1869 bis 1878 traten in den städtischen Wäldern laut Schöpe 1989 erstmals erhebliche Schäden durch Rauchabgase auf. Seit dem wurden rauchgeschädigte Fichtenbestände durch Laubbäume ersetzt. So erhöhte sich die Laubholzfläche von knapp 3 ha im Jahr 1869 auf über 44 ha im Jahr 1889. Es wurden nicht nur einheimische Laubbaumarten, sondern auch Rot-Eiche gepflanzt (siehe Kap. 1.3.4). Auch hatten die Schäden durch Insekten zugenommen. In der Taxations-Revision im Jahr 1888 ging der Ratsförster Schier (Nachfolger von Menge seit 1883) auf die Konsequenzen ein, die auf Grund der Rauchschäden bezüglich des künftigen Aufbaus der städtischen Wälder zu ziehen waren: „… Eine Besichtigung der Waldbestände beweist auf den ersten Blick, daß der Gütezustand des Chemnitzer Stadtwaldes in Folge der auf ihm lastenden Rauchschädencalamität, mit ihren secundären Folgen – als Käferfraß, Bodenverwilderung – in einem steten und raschen Rückgang begriffen ist … Das Gebiet des Laubholzes von Jahrzehnt zu Jahrzehnt zu vergrößern, wird man gezwungen sein. …“.

Auch auf Grund dieser Situation, sah sich der Rat der Stadt veranlasst, in einigen Abteilungen des städtischen Waldes neue Nutzungsformen einzuführen. Im Zeisigwald wurden 1895/96 ein Spielplatz und in den Folgejahren ein städtisches Bad errichtet. Im Jahr 1900 wurde die Umgestaltung des gesamten Küchwaldes zu einem Waldpark sowie die Überweisung an die Gartenverwaltung beschlossen. Im Chemnitzer Stadtwald wurde allmählich, wie auch in anderen Wäldern in der Nähe von Industriezentren, der Erholungs­funktion der Vorrang eingeräumt (Schöpe 1989).

Aufgrund des weiter steigenden Trinkwasserbedarfs der Stadt Chemnitz wurde 1912 trotz der Inbetriebnahmen der Talsperre Einsiedel im Jahr 1894 und der Talsperren Neunzehnhain I und II (Jahre 1908 und 1914) mit der Planung für die Talsperre Saidenbach begonnen. Von 1912 bis 1933 wurden durch die Stadt ca. 1100 Hektar Grundbesitz im Saidenbachtal und dessen Zuflüssen erworben. Darunter waren viele Waldflächen wie z. B. das Saidenholz, die nun das städtische Revier Forchheim bildeten. Im Jahr 1933 erreicht es eine Größe von weit über 500 Hektar. Es bestand zu ca. 86 % aus Fichte, 9 % Buche, 4 % übrigen Laubholzes und etwa 1 % Kiefer (Autorenkollektiv, 1933). Der strenge Winter 1928/29 mit Trinkwassernot beschleunigte den Baubeginn. Der Bau der Talsperre von 1929 bis 1933 hatte einen hohen Verlust an Waldfläche zur Folge, der mit umfangreichen Wieder- und Neuaufforstungen durch den Reichsarbeitsdienst mit dem Hauptziel des Trinkwasserschutzes ausgeglichen werden sollte. Dies erklärt das zu Gunsten der unter 20-jährigen Bestände verschobene Altersklassenverhältnis zu dieser Zeit, was man auch noch in der heutigen Altersstruktur erkennt (siehe Kap. 1.3.4).

Im Jahr 1949 wurde auch das Waldeigentum der Stadt Chemnitz zu Volkseigentum erklärt und kam 1952 in die Rechtsträgerschaft der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB). Die stadtnahen Flächen wurden dem StFB Flöha, die Wälder um die Saidenbachtalsperre dem StFB Marienberg zugeordnet. Nach intensiven Verhandlungen mit staatlichen Behörden, begründet vom Rat der Stadt mit der besonderen Erholungsfunktion, wurden einzelne Waldteile in die Rechtsträgerschaft der Stadt Chemnitz zurück übertragen. Bei der Oberförsterei Burgstädt des StFB Flöha wurde eigens ein Revier gebildet, dem die städtischen Flächen zugeordnet waren. Die Bewirtschaftung erfolgte durch einen Angestellten der Stadtverwaltung (Kupfer 1994). Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde der Stadt Chemnitz, aufgrund ihrer Restitutionsanträge, ihr Waldeigentum rückübertragen. Der Kommunalwald Chemnitz, der fast 5 Jahrzehnte als solcher nicht mehr bestanden hat, wurde zwischen November 1995 und März 1996 durch die Sächsische Landesanstalt für Forsten, Bereich Forstplanung zum Stichtag 01.01.1995 mit einer Gesamtbetriebsfläche von 1.308 ha neu eingerichtet (Kupfer 2004). Die Folgeeinrichtung mit Stichtag 01.01.2005 durch das Landesforstpräsidium, Referat Forsteinrichtung läuft Ende des Jahres 2014 aus.

Die Talsperre Saidenbach inklusive Schutzstreifen wurde, wie auch die Talsperre Neunzehnhain I, Stollensysteme u. a. Flächen, basierend auf dem Einigungsvertrag per Vermögenszuordnungsvereinbarung vom 10.11.2003 und Vermögenszuordnungsbescheid vom 20.02.2004 rückwirkend der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen zugeordnet.

Eine umfangreiche geschichtliche Abhandlung über den Chemnitzer Stadtwald bis Ende des 19. Jh, die das heutige Revier Zeisigwald betrifft, enthält Schöpe (1989). Über die Entstehung der Saidenbachtalsperre und des Reviers Forchheim (Wasserwerksforst Forchheim), dem heutigen Revier Saidenbach, kann man interessante Details in der Festschrift zur Einweihung der Talsperre (Autorenkollektiv, 1933) erfahren. Die erstgenannte Quelle ist vollständig in Anlage 8.3, die zweitgenannte Quelle in Auszügen in Anlage 8.4 des Forsteinrichtungswerkes von 1995-2004 (Sächsische Landesanstalt für Forsten 1995) enthalten. Anlage 8.1 des Forsteinrichtungswerkes 1995-2004 umfasst außerdem chronologische Übersichten zur Geschichte der beiden Stadtwaldreviere.
 

Die Stadt Chemnitz legt gemäß § 10 der Verordnung über den Privat- und Körperschaftswald (SächsPKWaldVO, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2006) im Benehmen mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst die langfristigen Wirtschaftsziele in einem strategischen Betriebskonzept fest. Dieses strategische Betriebskonzept ist Grundlage für die periodische Betriebsplanung (Forsteinrichtung).

Die wesentlichen langfristigen Wirtschaftsziele im Kommunalwald sind:

  • Die nachhaltige Sicherung aller Waldfunktionen (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion) als wichtigste Aufgabe des Forstbetriebs, wobei i.d.R. alle Funktionen gleichzeitig, aber in unterschiedlicher Gewichtung zu erfüllen sind:
    • Die Wälder im Ballungsraum Chemnitz sollen durch Luftreinhaltung, Klima- und Lärmschutz v.a. als Erholungsraum für die Bevölkerung erhalten und gestaltet werden.
    • Die Wälder um die Talsperre Saidenbach sollen vorrangig Wasserdargebot und -güte    im Einzugsgebiet der Talsperre sichern.
    • Besonders in den FNDs und FFH-Gebieten haben naturschutzfachliche Aspekte            wie Artenschutz und tlw. Prozessschutz Vorrang.
       
  • Insbesondere für die Sicherung eines hohen sozialen und ökologischen Standards sowie für Transparenz durch unabhängige, jährliche Überprüfung erfolgt die Bewirtschaftung des Waldes der Stadt Chemnitz weiterhin nach den Kriterien des FSC® (Forest Stewardship Council® 2012).
     
  • Durch die prognostizierte Klimaveränderung bedrohte Bestände sollen sukzessive den sich verändernden Standortbedingungen angepasst werden. Dabei ist, so weit vorhanden, geeignete, standortsgerechte Naturverjüngung einzubeziehen und auf das Einbringen fremdländischer Baumarten zu verzichten.
     
  • Die Bewirtschaftung der Waldflächen soll zur positiven Beeinflussung des regionalen Arbeitsmarktes beitragen. Neben der Beschäftigung eines Revierförsters und dreier kommunaler Waldarbeiter, besteht über die Vergabe von Betriebsarbeiten an Forstdienst­leistungsunternehmen in der Region die Möglichkeit, die Existenz der Betriebe und Beschäftigten zu sichern.
     
  • Wirtschaftliche, bedarfsgerechte und regionale Produktion des nachwachsenden sowie ökologisch vorteilhaften Rohstoffes Holz.
     
  • Mehrung der Waldfläche besonders in Stadtnähe
     

Aus den langfristigen Wirtschaftszielen werden folgende mittelfristige Betriebsziele abgeleitet:

 

1     Waldfunktionen, Schutzgebiete

  • Die 3 FSC®-Naturwaldentwicklungsflächen (früher Referenzflächen genannt) im Crimmitschauer Wald, Zeisigwald und Stärkerwald (siehe Informationsvorlage I-062/2014) werden beibehalten.
     
  • Biotopbäume (wie z. B. Höhlenbäume, Horstbäume, Bäume mit Blitzrinnen o.ä., in Nadelholzbeständen vereinzelt vorkommende Laubbäume, überstarke Bäume) verbleiben bis zur Zersetzung im Wald. Langfristig wird ein Orientierungswert von durchschnittlich 10 Biotopbäumen je Hektar angestrebt (FSC®-Standard 3.0; Kriterium 6.6.5). Die markierten Biotopbäume im Revier Zeisigwald (z.B. Ebersdorfer Wald, Schneller Markt, Zeisigwald) werden, auch über die, für die Förderung notwendige Zweckbindungsfrist (10 Jahre) hinaus, belassen.
     
  • Es wird grundsätzlich auf schematische Verjüngungsverfahren wie Kahlschläge (> 0,3 ha) verzichtet (FSC®-Standard 10.1.1).
     
  • In den Flächennaturdenkmälern werden Eingriffe i.d.R. nur bei den Baumarten Fichte, Weiß-Tanne, Rot-Eiche, Hybrid-Pappel, Grau-Erle und Robinie erfolgen. Bei den standortsgerechten, einheimischen Laubbaumarten sind die Fällungen auf Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht zu begrenzen. Die am 03.04.2014 und 22.05.2014 mit Amt 36 (UNB) festgelegten Maßnahmen in den FND sind zu erfüllen.
     
  • Der Rot-Eichenanteil soll mittel- und langfristig auch außerhalb der FND reduziert werden. Dafür ist auch eine Mischungsregulierung im Unterstand notwendig, die i.d.R. im belaubten Zustand erfolgen muss.
     
  • Entlang von Bach- und Flussläufen werden weiterhin Gemeine Fichte und Grau-Erle zurückgedrängt und mit Initialpflanzungen von Baumarten wie z. B. Rot-Erle ersetzt.
     
  • Während der Vogelbrut- und Aufzuchtzeit (jährlich 1. März bis 31. August) sind planmäßige Holznutzungen (einschließlich Holzentnahme aus der Waldfläche durch private Brennholzkunden – sogenannte „Selbstwerber“) in allen Wäldern im Stadtgebiet Chemnitz einzustellen. Dies betrifft nicht Maßnahmen der Verkehrssicherung. Ausnahmen sind bei außergewöhn­lichen Ereignissen (z.B. Windbruch oder Borkenkäferbefall) möglich. Ab Mitte Juni sind Jungwuchspflegen und Jungbestandespflegen ohne Holznutzung möglich.
     
  • Gestaltung von Erholungsraum u.a. durch die Erhaltung eines Netzes angemessen ausgeschilderter, gepflegter Wander-, Fahrrad- und Reitwege, den maßvollen Besatz mit Erholungseinrichtungen (Bänke mit Papierkörben, Schautafeln u.ä.) und den gezielten Erhalt von markanten Bäumen.
     
  • Weitere wichtige Betriebsziele sind die Umweltbildung durch waldpädagogische Angebote wie die Waldjugendspiele, Waldführungen, aber auch Müllsammelaktionen mit Kindern und Jugendlichen sowie die Öffentlichkeitsarbeit über Pressemitteilungen, Zeitungsartikel, Stadtratsanfragen u.ä. Es soll eine breite Identifikation der örtlichen Bevölkerung mit ihrem Stadtwald und dessen Schutz, aber auch dessen Bewirtschaftung, erreicht werden.
     

 

2     Bestandespflege und Ernte

  • Bei der Jungwuchspflege unter Schirm ist bei allen Baumarten große Zurückhaltung angeraten. Hier soll durch gezielte Eingriffe in den Oberstand und die Ausnutzung des Halbschattens dessen Differenzierungswirkung ausgenutzt werden. Handlungsbedarf gibt es, wenn Fichte angebaute Rot-Buche oder Weiß-Tanne verdämmt bzw. wenn dichte Fichtennaturverjüngung die Naturverjüngung von Mischbaumarten verhindert oder bedrängt.
     
  • Produktionszeiten (Umtriebszeiten) und Zieldurchmesser orientieren sich an denen des Staatswaldes (Landesforstpräsidium 2005 b): bei Gemeiner Fichte ca. 80-100 Jahre (>40 cm), bei Rot-Buche ca. 140 Jahre (>60 cm), bei Stiel-Eiche ca. 180 Jahre (>60 cm) mit dem Ziel wertvolles Holz zu erziehen.
     
  • Bei Erntenutzungen wird der Femelhieb bevorzugt. Er soll als einzel- und gruppenweise Entnahme von Bäumen, ungleich über den Bestand verteilt, zur Vorbereitung oder zur Förderung vorhandener Verjüngung verstanden werden und insgesamt zur Strukturierung der Bestände beitragen (Schaffung horizontal und vertikal strukturierter, ungleichaltriger Bestände). Das schließt auch eine stärkere Nutzung über bereits vorhandener Verjüngung im Sinne eines Femelsaumhiebes ein.
     

 

3     Verjüngung

  • Der Fichtenanteil ist v.a. im Revier Zeisigwald, aber auf Grund der prognostizierten Klimaveränderung mittel- bis langfristig auch im Revier Saidenbach, weiter zu verringern. Je nach Standort und Höhenlage sind die Bestände mit Laubbaumarten wie Linde, Hainbuche, Trauben- und Stiel-Eiche, Berg-Ahorn und Rot-Buche sowie Weiß-Tanne zu verjüngen. Auf das Pflanzen von Esche und Douglasie wird auf Grund des Eschentriebsterbens und der Douglasienschütte verzichtet. Generell soll die sukzessive Anpassung der Bestände an den Klimawandel zunächst ohne fremdländische Baumarten erfolgen.
     
  • Naturverjüngung soll, soweit sie den Zielbaumarten und der Qualität entspricht, das vorrangige Verjüngungsverfahren sein. Die Einbringung von Mischbaumarten erfolgt zumeist über Voranbau.
     
  • Mit großem jagdlichem Engagement sollen waldverträgliche Wilddichten erzielt werden, damit so wenig wie möglich künstliche Verjüngungsflächen gezäunt werden müssen.
     
  • Auf Sukzessionsflächen, die bereits verbuscht sind oder auf denen sich bereits ein Vorwald gebildet hat (z.B. Gemarkung Borna Lungenheilstätte und Gemarkung Hilbersdorf „hinter der Tierklinik“), soll sich langfristig die Klimax-Laubwald-Gesellschaft einstellen.
     

 

4     Walderschließung

  • Die bereits vorhandenen alten, vom Forstschlepper benutzten Fahrlinien werden so weit es geht weiter genutzt und grün markiert. Der durchschnittliche Abstand der Rückegassen soll 40 m nicht unterschreiten, so dass nicht mehr als 10% der bewirtschafteten Holzbodenfläche befahren wird (FSC-Standard 3.0, Kriterium 10.10.6)
     
  • Im Bereich der primären Walderschließung ist eine Erweiterung des Abfuhrwegenetzes nicht notwendig. Die vorhandenen Abfuhrwege werden instandgesetzt und nur wenn unbedingt erforderlich, gegebenenfalls ausgebaut.
     

 

 

5     Betriebsorganisation, Betriebswirtschaftliche Ziele

  • Die Revierstruktur hat sich bewährt und soll so bestehen bleiben. Flächenzugänge wurden in Absprache mit dem Revierleiter sinnvoll in das bestehende Abteilungsnetz eingegliedert. Umnummerierungen von Abteilungen und Unterabteilungen sind nicht erfolgt.
     
  • Die anfallenden Betriebsarbeiten in der maschinellen Holzernte, in der Holzrückung und im Wegebau werden wegen fehlender eigener Spezialtechnik von Unternehmern in Lohnarbeit ausgeführt. Die drei kommunalen Waldarbeiter werden v.a. bei der Pflanzung, in der Jungwuchs- und Jungbestandespflege, für Verkehrssicherungsmaßnahmen, Wegepflege, naturschutzfachlich notwendige Maßnahmen in den FNDs, Abfallbeseitigung u. ä. eingesetzt. Selbstwerbung erfolgt nur bei bereits gefällten Bäumen durch Brennholzkunden.
     
  • Im Revier Zeisigwald liegt ein Schwerpunkt auf Pflege und Durchforstung der Waldaußenränder zu Wohnbebauung, Kleingärten, Autobahn, Bahnstrecken, öffentlichen Wegen und Straßen mit einer Gesamtlänge von ca. 51 km Länge. An vielen Stellen müssen die ersten 1-2 Baumreihen zurückgenommen und dieser Streifen niederwaldartig bzw. als Waldrand mit Sträuchern gestaltet werden. Die Randbäume, insbesondere die heliotroph wachsende Rot-Eiche, müssen bei der Fällung besonders gesichert werden. Das zieht einerseits hohe Kosten nach sich. Andererseits erreichen die Randbäume nicht die Sortiments- und Qualitätsstruktur des Restbestandes. Daraus folgt, dass bei der Aufwand/Erlösplanung im Revier Zeisigwald der höhere Anteil von Holz aus Waldrändern Berücksichtigung finden muss.
     
  • Insgesamt sollen Aufwand und Ertrag so abgewogen werden, dass ein akzeptables Betriebsergebnis mit möglichst hoher Kostendeckung erreicht wird.
     

Bereits seit dem 22.10.2002 besitzt der Kommunalwald der Stadt Chemnitz das FSC®-Zertifikat (Lizenzcode: FSC® C002730). Mit dem Beschluss B-393/2001 des Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses des Stadtrates wurde am 28.08.2001 einstimmig beschlossen, dass die Stadt Chemnitz die Zertifizierung der Bewirtschaftung des Kommunalwaldes nach dem Forest Stewardship Council (FSC®) beantragt. Der FSC® ist eine internationale, gemeinnützige Organisation, die sich für eine umweltgerechte, sozialverträgliche und ökonomisch sinnvolle Bewirtschaftung der Wälder der Erde einsetzt. Der Wald soll als Ökosystem gesichert und trotzdem eine langfristige Nutzung von Holz sichergestellt werden. Die Stärke der FSC®-Zertifizierung liegt in der unabhängigen Beurteilung und Kontrolle von Waldbesitzern und dem international einheitlichen Prüfsystem. Der FSC® ist das am stärksten von Umweltverbänden anerkannte forstliche Zertifizierungs­system. Seit 2002 wird der Kommunalwald jährlich von einer FSC®-akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft und schon dreimal rezertifiziert.

Ein Bestandteil der Zertifizierung sind die sogenannten Naturwaldentwicklungsflächen (früher Referenzflächen genannt), auf denen keine Nutzung mehr stattfindet, um eine vom Menschen unbeeinflusste Waldflächenentwicklung zuzulassen.

Aktuelles

September 2023: Führung durch den Sechsruthenwald am 5. Oktober

Am Donnerstag, dem 5. Oktober, 15.30 Uhr lädt das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz Interessierte zu einer Führung im Sechsruthenwald ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Treffpunkt ist an der Corinthstraße/Ecke Grenzsteig am Eingang des Sechsruthenwaldes. Die nächste Haltestelle des ÖPNV (Buslinie 63) „Corinthstraße“ ist nur ca. 300 Meter entfernt. Parkplätze sind ebenfalls vorhanden.

Bei der Führung werden die planmäßig ab Ende September beginnenden Schadholzeinschlagsund Waldpflegearbeiten in den Kommunalwäldern der Stadt Chemnitz vorgestellt. Andreas Streich, Leiter der Abteilung Grünanlagenunterhaltung/Forst, und Revierförster Jörg Weisbrich informieren bei dem Spaziergang durch den Wald aber auch über die Auswirkung des Borkenkäferbefalls, über die anstehende Forsteinrichtung sowie zu den Anforderungen der FSC®- Zertifizierung und den Wirkungen der Waldpflege auf die Entwicklung des Waldes in den nächsten Jahren.

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Schadholzeinschlag und Waldpflegearbeiten beginnen / Erwerb von Brennholzscheinen

Harvester bei der Aufarbeitung eines Fichtenstammes

Ab September 2023 bis Ende März 2024 plant das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz wieder dringlichen Schadholzeinschlag und Waldpflegearbeiten sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßen und Grundstücksgrenzen. Grund ist, dass sich das Absterben der Fichtenbestände durch den Borkenkäferbefall fortsetzt und bald die letzten Altfichten im städtischen Wald erreicht hat. Auch viele Altbuchen und andere Laubbaumarten zeigen bedauerlicherweise Trockenschäden oder sterben sogar ab.

Je nach Wetterlage finden Arbeiten in folgenden Waldteilen statt: Glösaer Wald, Ebersdorfer Wald, Zeisigwald, Wasserwerkspark, Grenzbach Erfenschlag, Pfarrhübel, Eibenberger Allee, Fischzuchtgrund, Mühlberg in Einsiedel, Alte Harth, Lärchenallee Dittersdorf, Rödelwald, Tiergarten, Hutholz, Neustädter Wald (FS 119/4 Gemarkung Neustadt), Erstaufforstungen in Oberrabenstein an der Oberfohnaer Straße und Hoppbergblick, Crimmitschauer Wald, Heilstättenwald und Sechsruthen.

Während der Arbeiten sind die jeweiligen Waldflächen und Waldwege gesperrt. Vorsicht: Es besteht Lebensgefahr!

Erwerb von Brennholzscheinen oder Brennholzbestellung beim Revierförster

Bis Mitte Februar 2024 besteht die Möglichkeit, beim Revierförster Jörg Weisbrich persönlich einen Brennholzschein zu erwerben. 

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Mai 2023: 322 Kilometer markierte Wanderwege laden zum Erkunden ein

In Chemnitz und Umgebung 322 Kilometer markierte Wanderwege. Hier zu sehen: Wegweiser am Wanderweg West-Ost im Crimmitschauer Wald.

Insgesamt führen durch Chemnitz und Umgebung 322 Kilometer markierte Wanderwege, die sich auf 22 Wege verteilen. Von kurzen Rundwanderwegen wie dem Hirschfängerrundweg in Grüna (2,6 km) und dem Rundweg Sternmühle (4,6 km) über sehr ausgedehnte Rundwanderwege wie dem Rundweg um Chemnitz (59 km) und Verbindungswege wie dem Wanderweg Altchemnitz – Altenhain (12,4 km) bis hin zu Fernwanderwegen wie dem Fernwanderweg Ostsee-Saaletalsperren, der 16,1 Kilometer durch Chemnitz führt, ist alles dabei.

Durch Kulturhauptstadt-Projekte kommen weitere Wege wie der Lohse-Uhlig-Steig (16,9 km) durch Kleinolbersdorf und Altenhain und der Höhenweg zwischen Harthau und Adelsberg hinzu.

Pünktlich zum "Tag des Wanderns", der jährlich am 14. Mai begangen wird, sind alle markierten Chemnitzer Wanderwege im stadteigenen Online-Stadtplan zu finden. Dies war eine Gemeinschaftsarbeit der ehrenamtlichen Wanderwegewarte, des Grünflächenamtes und des Amtes für Informationsverarbeitung.

Um die Wanderwege zu sehen, muss links unten der „Inhaltsbaum“ geöffnet werden. Unter „Freizeit“ können dann die Wanderwege sichtbar geschaltet werden.

Viel Spaß beim Erkunden der schönen Chemnitzer Region!


November 2022: Der Chemnitzer Wald leidet

Der Chemnitzer Wald leidet
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Circa 1500 Hektar werden von der Stadt Chemnitz als sogenannter Kommunalwald gepflegt und bewirtschaftet. Neben Zeisigwald oder Crimmitschauer Wald zählt hierzu auch der Wald am Tiergarten in Klaffenbach. Der Abteilungsleiter für Grünanlagenunterhaltung und Forst, Andreas Streich, malt ein dramatisches Bild. Wie weiter mit dem Sorgenkind Fichte? Kann eine Renaturierung nachhaltig gelingen?

 

 


Oktober 2022: Dringliche Waldpflegearbeiten und umfangreicher Schadholzeinschlag erforderlich

Durch Borkenkäferbefall abgestorbene Fichten

In den stadteigenen Wäldern finden von Oktober 2022 bis Ende März 2023 dringliche Waldpflegearbeiten, der Einschlag durch Borkenkäfer geschädigter oder bereits abgestorbener Bäume sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßen und Grundstücksgrenzen statt.

Folgende Waldteile sind betroffen:

Tiergarten, Hutholz, Neustädter Wald, Erstaufforstung an Oberfrohnaer Straße, Galgenberg, Crimmitschauer Wald, Heilstättenwald, Sechsruthen, Glösaer Wald, Ebersdorfer Wald, Schneller Markt, Grenzbach Erfenschlag, Pfarrhübel, Mühlberg in Einsiedel, Eibenberger Allee

Die Fällungen werden wieder von sächsischen Forstunternehmen, die vertraglich gebunden sind und vom städtischen Revierleiter eingewiesen werden, überwiegend maschinell durchgeführt.

Während der Arbeiten sind die jeweiligen Waldflächen und Waldwege gesperrt! Es besteht Lebensgefahr!

Alle Waldbesucher berücksichtigen bitte unbedingt, dass während der Dauer des Holzeinschlags und der Holzaufbereitung Waldflächen und Waldwege aus Sicherheitsgründen vorrübergehend für Passanten gesperrt sind (Grundlage ist das Sächsische Waldgesetz, § 11, Absatz 3). Bitte achten Sie auf Absperrungen und verändern Sie diese nicht! Auch Holzpolter dürfen nicht betreten oder beklettert werden! Es könnten Stämme ins Rollen kommen und schwere Unfälle passieren. Bitte belehren Sie darüber insbesondere ihre Kinder und Enkelkinder

Das Rohholz wird zu verschiedenen Sortimenten aufgearbeitet und an LKW-befahrbaren Waldwegen zwischengelagert. Dabei kann es zu Beeinträchtigungen der Waldwege kommen. Nach Abfuhr des Holzes werden die Wege wieder instand gesetzt. Dies ist auch von der Witterung abhängig und wird erfahrungsgemäß erst nach ca. vier Monaten abgeschlossen sein.
 


Oktober 2021: Wälder zeitweise wegen Schadholzeinschlag gesperrt

Absperrung für Schadholzeinschlag

Am Montag, dem 11. Oktober, beginnt im Kommunalwald der Stadt Chemnitz der Holzeinschlag. Grund ist zum einen der Befall durch den Borkenkäfer, zudem erfolgen Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßen und Grundstücksgrenzen sowie die Pflege einiger Jungbestände. Waldflächen und Waldwege sind während der Arbeiten gesperrt. Es besteht Lebensgefahr.

Betroffen sind folgende Waldteile: Sechsruthen, Glösaer Wald, Heilstättenwald, Crimmitschauer Wald, Erstaufforstungen in Oberrabenstein, Tiergarten, Rödelwald, Alte Harth, Pfarrhübel, Fischzuchtgrund und Mühlberg in Einsiedel, Lärchenallee in Dittersdorf sowie das Hutholz. Dazu sind sächsische Forstunternehmen, die durch den städtischen Revierleiter eingewiesen werden, überwiegend mit Maschinen im Einsatz.

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August 2021: Nächtliche Jäger im Stärkerwald zwischen Reichenbrand und Neukirchen

Die naturnahe Waldentwicklung hat für viele Tierarten, die von alten Bäumen profitieren, positive Effekte: Nachdem schon im Jahr 2016 im Stärkerwald sechs Fledermausarten bei Netzfängen nachgewiesen werden konnten, gab es in einer Nacht im Juli eine weitere Erfassungsaktion.

Diesmal stießen die Fänger:innen auf sieben Arten, die sie gefangen und anschließend beringt haben. Davon waren vier Arten im Jahr 2016 noch nicht dabei. Damit konnten nun zehn Fledermausarten im Stärkerwald nachgewiesen werden.
Alle Fledermausarten in Deutschland sind mehr oder weniger stark gefährdet und stehen unter strengem gesetzlichen Schutz. Das liegt daran, dass ihre Nahrungsquelle – die Insekten – und geeignete Verstecke und Ruheorte seltener werden. Strukturreiche Wälder mit Teichen, angrenzendem Grünland und Gärten, wie es beim Stärkerwald der Fall ist, bieten Fledermäusen optimalen Lebensraum.

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September 2020: Borkenkäfer - weitere Baumfällungen notwendig

Fraßbild des Buchdruckers (Borkenkäfer)

Die Ausbreitung des Borkenkäferbefalls schreitet weiterhin schnell voran. Deshalb sind ab Oktober 2020 bis April 2021 die Fällungen der betroffenen Fichten nötig. Zudem sind Verkehrssicherungsmaßnahmen (VKS) an Straßen und Grundstücksgrenzen, inklusive Beseitigung von Bruchholz der letzten Stürme, sowie die Pflege einiger Jungbestände im Kommunalwald der Stadt Chemnitz geplant.

Diese Fällungen werden überwiegend maschinell von vertraglich gebundenen Forstunternehmen durchgeführt, die vom städtischen Revierleiter eingewiesen werden.

Die Waldflächen und Waldwege sind während der Arbeiten gesperrt. Es besteht Lebensgefahr.

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Erwerb von Brennholzscheinen beim Revierförster:

Bürger*innen, die den umweltfreundlichen Brennstoff Holz nutzen möchten, haben von September bis Februar die Möglichkeit beim Revierförster Jörg Weisbrich persönlich einen Brennholzschein zu erwerben. Termine dafür können telefonisch unter 01511 4035817 vereinbart werden.

Ausgestellt wird der jeweils für eine Woche gültige und beim Sammeln bitte mitzuführende Brennholzschein für den Erwerb ab einer Mindestmenge von drei Raummeter. Ein Raummeter kostet 17 Euro. Für die Aufarbeitung des Holzes mit Motorkettensäge im Wald ist ein Kettensägeschein Voraussetzung.

Wer zwei Meter langes, abfuhrbereites Brennholz kaufen möchte (Mindestmenge fünf Raummeter), meldet sich dazu unter 0371 488 6755 oder per E-Mail Kommunalwald@stadt-chemnitz.de an. Ab einer Menge von zehn Raummetern ist auch eine Lieferung nach Hause möglich.
 


Juli 2020: Was fliegt denn da?

Große Bartfledermaus

Wenn überhaupt, nehmen wir sie nur als lautlose Schatten wahr, wenn sie auf ihrer Jagd nach Insekten im Dunkeln an uns vorbei huschen. Keine Chance, zu erkennen um welche Art es sich handelt. Als Fledermausforscher muss man auch spät abends und nachts arbeiten - so wie Elke & Reimund Francke aus Chemnitz und Joachim Frömert aus Hohenstein-Ernstthal.

Bereits das zweite Mal untersuchen die Fledermausexperten, welche Arten dieser flugfähigen Säugetiere im Crimmitschauer Wald vorkommen. Das Grünflächenamt und die untere Naturschutzbehörde der Stadt Chemnitz unterstützen diese Fledermauserfassungen personell und finanziell. Mit Hilfe von haarfeinen, elastischen Netzen wurden in einer Julinacht des Jahres 2019 und des Jahres 2020 insgesamt 77 Tiere gefangen, vermessen, beringt und wieder in die Freiheit entlassen.

So wurde festgestellt, dass 13 der 22 in Sachsen vorkommenden Fledermausarten den Crimmitschauer Wald zur Nahrungssuche nutzen. Darunter waren häufigere Arten wie die Wasserfledermaus und das Braune Langohr aber auch Seltenheiten wie die Mopsfledermaus. Die beiden letztgenannten Arten besitzen sogar Wochenstuben im Crimmitschauer Wald. Auch eine der kleinsten Fledermausarten, die Zwergfledermaus, wurde nachgewiesen. Sie wiegt nur wenige Gramm und passt in eine Streichholzschachtel. Demgegenüber ist der Große Abendsegler mit einer Flügelspannweite bis 40 cm am Nachthimmel eher auffällig.

Wochenstuben sind übrigens Quartiere, in denen sich trächtige Weibchen der Fledermäuse zusammenfinden, ihre Jungtiere zur Welt bringen und säugen. Während die Mütter die Quartiere zum abendlichen bzw. nächtlichen Jagdflug verlassen, bleiben die Jungtiere in der Wochenstube zurück und wärmen sich gegenseitig.

Je nach Fledermausart können sich Wochenstuben in Baumhöhlen, hinter abstehender Borke toter Bäume, in Dachstühlen oder in Mauerritzen befinden. Nur bekannte Quartiere können bewusst geschützt werden. Und so trägt die Fledermausforschung zum Artenschutz bei. Denn alle Fledermausarten in Deutschland sind mehr oder weniger stark gefährdet und stehen unter einem strengen gesetzlichen Schutz. Das liegt daran, dass ihre Nahrungsquelle, die Insekten, und geeignete Quartiere, also Verstecke und Ruheorte, weniger werden. Strukturreiche Wälder mit Teichen, angrenzendem Grünland und Gärten bieten Fledermäusen optimalen Lebensraum.


Mai 2020: Weißspechte gesichtet!

"Weißspechte" im Eberdorfer Wald

Es gibt nicht nur Schwarzspechte, Grünspechte und Buntspechte. Wer derzeit durch den Ebersdorfer Wald und die Kohlung streift, hat sie vielleicht schon gesehen: Weiße Spechte, die an Bäume gesprüht wurden. Es handelt sich um die Umsetzung des Biotop- und Totholzkonzeptes des Kommunalwaldes der Stadt Chemnitz.

Die Biotopbauminseln wurden an den Randbäumen mit den weißen Spechten markiert. Es sind Waldbestände, die nicht mehr regulär bewirtschaftet werden, sondern in denen die Bäume ihr natürliches Alter erreichen dürfen und danach der natürlichen Zersetzung überlassen werden. Muss auf Grund von Verkehrssicherungsmaßnahmen tatsächlich mal ein Baum gefällt werden, bleibt er als liegendes Totholz erhalten. So wurden im Ebersdorfer Wald und in der Kohlung 5 Biotopbauminseln mit insgesamt 4,7 ha Fläche ausgewiesen. Sukzessive wird die Markierung von Biotopbauminseln auch in den anderen Kommunalwaldgebieten erfolgen. Dass einige Waldbestände so alt wie möglich werden dürfen, trägt vor allem zum Artenschutz bei. Alte Bäume mit Höhlen, Rissen, abgebrochenen Ästen usw. bieten einer großen Vielfalt an Tieren Lebensraum. Höhlenbrüter nutzen die von Spechten gezimmerten Baumhöhlen. Viele spezialisierte und heute oft selten gewordene Insektenarten entwickeln sich im morschen Holz. So sind schon etwa 60 % der totholzbewohnenden Käferarten in Deutschland gefährdet. Ebenso sind viele der sich auf Alt- u. Totholz spezialisierten Pilze, Moose und Flechten im bewirtschafteten Wald sehr selten geworden.

Entscheidend für eine große Artenvielfalt im Wald ist nicht nur eine ausreichende Menge toten Holzes, sondern auch genügend dickes Totholz, welches sich nur langsam zersetzt. Die Ausweisung der Biotopbauminseln ist eines von 70 Kriterien, um den strengen FSC®-Standard Version 3.0 zu erfüllen und die Nachhaltigkeit im Chemnitzer Stadtwald zu sichern.


Juni 2019: Jan Petzold siegt bei der Deutschen Waldarbeitsmeisterschaft

Jan Petzold siegt bei den Deutschen Waldarbeitsmeisterschaften

Die Freude über seinen Sieg steht Jan Petzold ins Gesicht geschrieben. Bei der 14. Deutschen Waldarbeitsmeisterschaft in Hannover lässt er in der Disziplin „Kombinationsschnitte“ alle Konkurrenten hinter sich. So schlägt er auch den Weltmeister in dieser Disziplin des Jahres 2018. Jan Petzold, der seit 1990 als Forstwirt im Kommunalwald der Stadt Chemnitz tätig ist, wird bei der diesjährigen Deutschen Meisterschaft auch in der Gesamtwertung bester Sachse.

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März 2019: Preis für Fichten-Brennholz so tief wie nie

Absterbender Fichtenbestand in der Gemarkung Harthau

Der Borkenkäfer macht den Chemnitzer Kommunalwäldern weiter zu schaffen.

Die durch den Dürresommer 2018 geschwächten sowie durch die Stürme Herwart, Friederike und Eberhardt beschädigten Fichten können dem Ansturm der Käfer vielerorts nicht standhalten und sterben einzeln, truppweise oder auch großflächig ab.

Das führt zu niedrigen Preisen beim Fichten-Brennholz. Brennholzkunden können das nutzen und sich jetzt mit sehr preiswerten Fichtenabschnitten (2m Länge) bevorraten. Ein Raummeter kostet 20 Euro inkl. Mwst. Nach Bezahlung kann es selbst im Wald abgeholt werden. Ab einer Menge von 10 Raummetern ist auch eine kostenpflichtige Lieferung nach Hause möglich.

Unter der Telefonnummer 0371-488 6752 werden Ihre Bestellungen gern entgegen genommen.


August 2018: Der ökologischer Waldumbau im Kommunalwald erhält EU-Fördermittel

Logo des Förderprogramms Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten

Ein wesentliches Ziel des Grünflächenamtes ist es, die Waldbestände sukzessive an die prognostizierten Klimaveränderungen anzupassen. Für beide Reviere wurden dafür vom Staatsbetrieb Sachsenforst Fördermittel bewilligt. Die Vorhaben werden im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014-2020 umgesetzt und durch den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert.

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