Verbot von Imbissständen
Stadt Chemnitz erlässt entsprechende Allgemeinverfügung
In Anbetracht steigender Infektionszahlen untersagt die Stadt Chemnitz den Verkauf von Speisen und Getränken aus Imbissständen für das gesamte Stadtgebiet.
Die hierfür erlassene Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anlässlich der Corona-Pandemie tritt am Sonntag, dem 20. Dezember, (am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung) in Kraft und gilt bis zum 10. Januar 2021.
Die bislang geltenden Regelungen – vor allem die zum Verkauf von Speisen und Getränken aus Imbissständen und deren Verzehr – haben sich als nicht ausreichend erwiesen.
Zwar lässt die Corona-Schutz-Verordnung die Abholung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ausnahmsweise zu, jedoch nur zum Verzehr zu Hause oder am Arbeitsplatz.
In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass der Verzehr von z.B. Bratwürsten zumeist in Nähe der jeweiligen Imbissstände und ohne Einhaltung der Hygieneregeln erfolgte. Dies konnte trotz zahlreicher Kontrollen und Ansprachen bisher nicht wirksam unterbunden werden. Daher ist es nun erforderlich, dass die betroffenen Imbissstände vorübergehend ihren Betrieb einstellen müssen.