Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 776

Straßenreinigungssatzungen der Stadt Chemnitz beschlossen

Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Chemnitz ab 1. Januar 2021 beschlossen.

Die Satzungen gelten für die nächsten zwei Jahre (2021 und 2022).

Die Gebühren entwickeln sich wie folgt:
 

Beschreibung

Gebühr 2019 - 2020

Gebühr 2021 - 2022

Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz in der Fußgängerzone und auf dem Gehweg alle zwei Wochen

5,55 €

5,57 €

Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz in der Fußgängerzone und auf dem Gehweg einmal wöchentlich

10,39 €

10,37 €

Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz in der Fußgängerzone und auf dem Gehweg zweimal wöchentlich

20,07 €

19,97 €

Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz in der Fußgängerzone und auf dem Gehweg dreimal wöchentlich

29,75 €

29,57 €

Winterdienst auf Gehwegen u. Fußgängerzonen

10,58 €

10,58 €

Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz auf der Fahrbahn alle zwei Wochen

1,77 €

1,85 €

Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz auf der Fahrbahn einmal wöchentlich

2,83 €

2,93 €

Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz auf der Fahrbahn zweimal wöchentlich

4,95 €

5,09 €

Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz auf der Fahrbahn dreimal wöchentlich

7,07 €

7,25 €

Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz auf der Fahrbahn fünfmal wöchentlich

11,31 €

11,57 €