Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz
Pressemitteilung: 591

Information der Meldebehörde

Freiwilliger Wehrdienst – Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial durch die Bundeswehr

Zum 1. Juli 2011 trat das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft. Demnach können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten.

Die Meldebehörden haben gemäß § 58c Soldatengesetz jährlich Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort wird den Betroffenen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zugesandt. Gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz ist die Datenübermittlung nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.

Bis zum 28. Februar 2018 können die betroffenen Frauen und Männer des Geburtsjahrganges 2001 von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Der Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist in der Meldebehörde Chemnitz, in den Bürgerservicestellen der Stadt sowie HIER erhältlich. Widersprüche gegen die Übermittlung der Daten eines Betroffenen sind zu richten an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz (Sitz Düsseldorfer Platz 1) bzw. bei jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzureichen.

Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1) sind:

Montag und Freitag8.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag8.30 Uhr bis 18 Uhr
Samstag9 Uhr bis 13 Uhr

Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen können unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 erfragt bzw. HIER eingesehen werden.