Bericht zur Förderung von Städtepartnerschaften vorgelegt
Um die Bezuschussung von Partnerschaftsaktivitäten von Personen, Initiativen, Institutionen, privaten und öffentlichen Einrichtungen sowie Vereinen gerecht und transparent zu regeln, wurde in der Sitzung des Stadtrates am 10.03.2010 mit Beschluss B-032/2010 eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen. Grundlage der Richtlinie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Allgemeinen Haushaltsrechtlichen Bestimmungen (SäHO)) und die Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine und Verbände sowie Dritte (DA 2001). Das Bürgermeisteramt hat für diese Bezuschussung 25.000 Euro pro Jahr vorgesehen. Mit der Richtlinie wurde für die Antragsteller sowie für die Verwaltung eine rechtskräftige Regelung zur Beantragung und Entscheidung von Anträgen geschaffen.
Städtepartnerschaftliche Beziehungen unterhält Chemnitz/Karl-Marx-Stadt seit rund 50 Jahren und gehört damit in den neuen Bundesländern zu den Vorreitern. Die erste Partnerschaft ging Chemnitz 1961 die mit der finnischen Stadt Tampere. Weitere Partnerschaften kamen mit Akron, Arras, Düsseldorf, Ljubljana, Łódz, Manchester, Mulhouse, Taiyuan, Timbuktu, Usti nad Labem und Wolgograd hinzu.