29.11.2022
Pressemitteilung 778

Strategischer Lärmaktionsplan


Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung der 4. Stufe

Lärm ist eines der dringendsten lokalen Umweltprobleme. Die Belastung der Menschen durch Verkehrslärm wird immer stärker als gravierende Einschränkung der Lebensqualität, als störende Beeinträchtigung der Kommunikation und Konzentration sowie der Erholung und Nachtruhe empfunden. Ziel ist, die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu senken und ruhige Gebiete vor Lärmzunahme zu schützen. Hierfür hat die Stadt Chemnitz einen Lärmaktionsplan erarbeitet, der nun fortgeschrieben wird. Grundlage dafür sind Lärmkartierungen.

Die Lärmkartierung der 4. Stufe erfolgte bis zum 30. Juni 2022. Die Ergebnisse der Kartierung zeigen, welche Lärmbelastung von den verschiedenen untersuchten Lärmquellenarten (wie Straßen- und Schienenverkehr) ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind.
So können auch Anwohner sich mit den Lärmkarten einen objektiven Eindruck über ihre Lärmbelastung verschaffen und mögliche Maßnahmen mitdiskutieren.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Institutionen erhalten nun die Gelegenheit, sich zu den Ergebnissen der Lärmkartierung der 4. Stufe zu äußern.
Ab heute, 28. November, bis zum 9. Januar 2023 liegt eine Ausfertigung der Kartierungsergebnisse der 4. Stufe im Auslegungsraum 014 (neben dem Stadtschaufenster) der Stadt Chemnitz, Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz aus.

Eingesehen werden können sie montags bis mittwochs von 8.30 bis 15 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr ist der Auslegungsraum geschlossen. Es besteht zudem die Möglichkeit die Lärmkarten unter https://chemnitz.de/chemnitz/media/unsere-stadt/umwelt/umweltinformationen/laermkartierung_2022.pdf einzusehen. Detailliertere Karten im Maßstab 1:5.000 können auf Anfrage auch direkt im Umweltamt eingesehen werden.

Zu den Kartierungsergebnissen können bis einschließlich 16. Januar 2023 Vorschläge und Hinweise unter Angabe des Absenders postalisch

 

Bei der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes kommt der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung zu. Die eingehenden Vorschläge und Hinweise werden geprüft und bewertet. Sie fließen entsprechend in die Überarbeitung des Lärmaktionsplans ein.

Bis zum 18. Juli 2024 überarbeitet die Stadt Chemnitz auf Grundlage der erstellten Lärmkarten den durch den Stadtrat beschlossenen Lärmaktionsplan (3. Stufe).


Was wurde bisher kartiert?

In der 1. Stufe wurde für die Stadt Chemnitz im Jahr 2007 die Lärmkartierung aller Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr durchgeführt und daraus ein Lärmaktionsplan erstellt.

Die 2. Stufe der Lärmkartierung sah die Kartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr unter dem zusätzlichen Aspekt der Einstufung von Teilen der Stadt Chemnitz als Ballungsraum vor. Demzufolge wurden im definierten Ballungsraum Straßen mit mehr als 3.000 Fahrzeugen pro Tag berücksichtigt und zusätzlich wurde der Schienenverkehr (Straßenbahn) im gesamten Stadtgebiet kartiert.

In der 3. Stufe der Kartierung erfolgte die Überprüfung der Ergebnisse der Stufe 2 und die Erweiterung des Untersuchungsgebietes um weitere Gemeinde- und Kreisstraßen mit einer Verkehrsstärke von mehr als 3.000 Fahrzeugen pro Tag.

Für die vorliegende 4. Stufe der Lärmkartierung wurde bezüglich der Straßen- und Schienenwege analog der 3. Stufe vorgegangen. Jedoch erfolgte die Berechnung für die Stufe 4 nach der nun für alle EU-Staaten einheitlichen Berechnungsmethode CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods for Europe).


Zuständigkeiten

Für die Lärmkartierung des Straßen- und Schienenverkehrslärms (Straßenbahnen) ist die Stadt Chemnitz zuständig. Für die Lärmkartierung an Schienenwegen der Eisenbahnen ist das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Die Lärmaktionsplanung bzw. die Überarbeitung bzw. Fortschreibung des durch den Stadtrat bestätigten Lärmaktionsplans (3. Stufe) mit konkreten Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung ist wiederum eine Aufgabe der Stadt Chemnitz.


Erläuterung

Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ legte ein europaweit einheitliches Konzept fest, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und die damit verbundene Ergänzung der §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wurde die EG-Richtlinie in nationales Recht überführt.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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