25.09.2019
Pressemitteilung 617

Stadtrat beschließt neues Konzept für Altkleidercontainer


Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung ein neues Konzept zur Vergabe von Containerstandplätzen für Alttextilien auf öffentlichen Straßen beschlossen.

Ziel dieses neuen Konzeptes ist es, verbindliche Rahmenbedingungen, wie verkehrstechnischen und stadtplanerischen Belange festzulegen. Ungenehmigtes und ungeordnetes Aufstellen von Altkleidercontainern soll verhindert sowie ein flächendeckendes Erfassungssystem für Alttextilien gewährleistet werden. Zudem wird damit die Entsorgungsverantwortung der Stadt Chemnitz als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger sichergestellt.

Mit dem neuen Konzept wird gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern ein diskriminierungsfreier Zugang zum Markt für die Sammlung von Alttextilien gewährleistet. Für Nutzer wird sichergestellt, dass die Containerstandplätze gefährdungsfrei und verkehrsgünstig erreichbar sind und weiterhin den Erfordernisse des Lärmschutzes genügen.

Das Standortkonzept gilt nur für die Sammlung von Alttextilien auf öffentlichen Straßen der Stadt Chemnitz (nicht auf privaten Grundstücken).

Die Sammelcontainer sind ausschließlich für Alttextilien vogesehen, dazu gehören gebrauchte Bekleidungsstücke aller Art (Hosen, Pullover, T-Shirts, Jacken usw.), Haushaltstextilien (Bettwäsche, Handtücher usw.), Heimtextilien (Gardinen ohne Haken und Röllchen, Tischdecken) sowie Schuhe, denen sich der Besitzer entledigen will.

Die Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichen Straßen ist nur auf sogenannten Wertstoffinseln zulässig. Pro Wertstoffinsel wird nur ein Sammelcontainer aufgestellt. Die Wertstoffinseln werden ab 2020 zugewiesen.

Die Aufstellung von Altkleidrecontainern ist eine erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzung nach Maßgabe Sondernutzungssatzung der Stadt Chemnitz.
Die Stadt Chemnitz bestimmt den Standort des Altkleidercontainers auf der jeweiligen Wertstoffinsel im Einzelfall unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Der Erteilung der erforderlichen Sondernutzungserlaubnis geht ein Losverfahren voraus. Die Sondernutzungserlaubnis erstreckt sich auf alle in dem jeweiligen Sammellos angegebenen Containerstandplätze.

Die Altkleidercontainer dürfen nicht höher als 2,20 m sein und eine Breite von 1,20 m und eine Tiefe von 1,20 m nicht überschreiten und müssen mit einem Aufkleber mit Kontaktdaten des Sammlers (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) versehen sein.
Weiterhin sollen sie eine dezente Farbgebung und einheitliches Aussehen aller aufzustellenden Altkleidercontainer des jeweiligen Sammlers sowie keine Fremdwerbung am Container aufweisen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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