29.01.2019
Pressemitteilung 52

Verpachtung des Stadions an der Gellertstraße an den Chemnitzer Fußballclub


Der Chemnitzer Stadtrat wird in seiner Sitzung am 6. März 2019 über die grundsätzlichen Bedingungen der Verpachtung des Stadions an der Gellertstraße im Falle eines Aufstieges des Chemnitzer Fußballclubs in die 3. Bundesliga beraten.


Vom Stadtrat beschlossen werden soll, dass sich die Nutzungsbedingungen für das Stadion auch im Falle eines Aufstiegs des CFC weiterhin an den bisher schon für die Regionalliga geltenden Konditionen orientieren, sofern die EU-Kommission keine Einwände dagegen erhebt. Die Verpachtung soll unverändert über die städtische GGG mbH erfolgen. Diese schließt mit der 2018 neu gegründeten Chemnitzer FC Fußball GmbH (Tochtergesellschaft des CFC) für die Dauer von fünf Jahren einen Vertrag ab. Bisher zahlt der Verein jährlich circa 150.000 Euro für die Nutzung des Stadions an Spieltagen, die ganzjährige Logenvermarktung sowie die Nutzung der Geschäftsstelle und des Fanshops. Künftig sind bei einem Spielbetrieb in der 3. Liga durch den CFC circa 175.000 Euro jährlich zu tragen. Die Stadt gibt damit lediglich die geringen  Kostensteigerungen in der 3. Liga weiter.


Außerdem soll dem CFC wieder das Recht zur Vermarktung des Stadionnamens gegeben werden, wodurch dem Verein im Vergleich zur jetzigen Situation in der Regionalliga eine weitere Einnahmequelle entsteht. Seit Sommer 2018 liegt dieses Recht bei der GGG mbH.


Mit dem Vorschlag bekennt sich die Stadt zum CFC. Das Bekenntnis zum CFC umfasst sowohl die 1. Mannschaft als auch die Mitglieder und Fans des Vereins und besonders das Nachwuchsleistungszentrum. Dort wird eine hervorragende Arbeit geleistet und es ist ein wichtiger Bestandteil der Sportlandschaft der Stadt. Deshalb wird die Stadt vom Insolvenzverwalter eine schriftliche Erklärung einfordern, dass der CFC das Nachwuchsleistungszentrum auf Basis der DFB-Anforderungen erhalten und seine Finanzierung sicherstellen wird. Flankiert werden soll dies durch die Finanzierung von zwei Nachwuchstrainern über die Sportförderrichtlinie der Stadt. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird dem Schul- und Sportausschuss am 13. März 2019 vorgelegt.


Wirtschaftlich würden sich mit dem Stadtratsbeschluss für die Stadt und die GGG mbH keine zusätzlichen Belastungen gegenüber dem bereits bestehenden Pachtverhältnis ergeben. Zusätzliche Zahlungen an den CFC durch Stadt oder GGG mbH erfolgen nicht. Die wirtschaftliche Basis für einen erfolgreichen Neustart des CFC in der 3. Liga wird gestärkt.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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