Schulanmeldung

Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028

Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 schulpflichtig. 
 

Persönliche Anmeldung in der Schule

Die Anmeldungen sind am Donnerstag, 20. August 2026, und Dienstag, 25. August 2026, jeweils von 14 bis 18 Uhr an der gewünschten kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk möglich. 

Wird das Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet, muss dies einer kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk bis zum 15. September 2026 schriftlich mitgeteilt werden. Zur Anmeldung ist die Anwesenheit mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils erforderlich, der die folgenden Dokumente vorlegen muss: 

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich unter www.chemnitz.de sowie in den kommunalen Grundschulen)
  • Personalausweis der/des anmeldenden Sorgeberechtigten
  • Geburtsurkunde der Schulanfängerin/des Schulanfängers
  • bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis dessen erforderlich
     

Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen entsprechend der Wohnanschrift angezeigt. 
> Grundschulsuche im interaktiven Stadtplan

Weitere Informationen und Antrag:

NEU: Online-Anmeldung über Amt24

Zusätzlich zum oben genannten Verfahren hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus sachsenweit die Möglichkeit zur digitalen Anmeldung eröffnet. Eltern haben im Zeitraum von Samstag, 1. August bis Dienstag, 15. September 2026 über folgenden Link die Möglichkeit, ihr Kind online anzumelden:

> schule.sachsen.de/gs-anmeldung

Die digitale Anmeldung ist derzeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierzu zählen insbesondere:

  • Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
  • die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
  • es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
  • es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
  • für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst. 


Die Zuordnung zur zuständigen Grundschule erfolgt anhand der Wohnanschrift und der festgelegten Schulbezirke.

Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.

Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung können ab dem 22. Juni 2026 an folgendes Postfach übermittelt werden: digitale-schulanmeldung(at)lasub.smk.sachsen.de


Schulaufnahmeuntersuchung - Onlineterminvereinbarung ab 15. Juni 2026 möglich

Bei der Schulaufnahmeuntersuchung wird der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Gesundheitliche Einschränkungen, welche für den Schulbesuch von Bedeutung sind, können so erkannt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Untersuchung ist verpflichtend. Eine Terminvereinbarung für eine erneute Schulaufnahmeuntersuchung ist auch für Kinder erforderlich, die im Vorjahr zurückgestellt worden sind.

Ab 15. Juni 2026 ist eine Terminbuchung über das Beteiligungsportal der Stadt Chemnitz möglich:
> www.chemnitz.de/termin_schulaufnahmeuntersuchung

Untersuchungstermine stehen ab August zur Wahl. Bei Fragen und Problemen steht die Behördenrufnummer 115 zur Verfügung.

Die Untersuchung findet im Amt für Gesundheit und Prävention statt und dauert insgesamt ca. 60 Minuten. Bitte beachten Sie, dass sich der Kinder- und Jugendärztliche Dienst aufgrund der Sanierung des Amtes für Gesundheit und Prävention derzeit am Standort Bahnhofstraße 5, 09111 Chemnitz befindet. 

> Weitere Informationen zur Schulaufnahmeuntersuchung