Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Baumfällen/ Maßnahmen am Baumbestand beantragen
Das Fällen von Bäumen ist unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig.
Genehmigungspflichtig sind:
- alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm
- alle langsam wachsenden Einzelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm
- alle mehrstämmigen Bäume, deren Summe der Stammumfänge mehr als 50 cm beträgt
- alle hochstämmigen Obstbäume mit einem Stammumfang von mindestens 90 cm
jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden, gemessen.
Außerdem genehmigungspflichtig sind:
- alle landschaftsprägenden Großsträucher und landschaftsprägenden Hecken ab mindestens 3 m Höhe, außer landschaftsprägende Sträucher und landschaftsprägende Hecken, die diese Wuchshöhe nicht erreichen, diese sind ab 2 m zu schützen. Das "landschaftsprägend" ist gemäß §8 Abs. 2 Pkt. 11 SächsNatSchG definiert.
Bäume, die auf der Grundlage des §7 der Baumschutzsatzung gepflanzt wurden sind unabhängig von der Art und dem Stammumfang geschützt und damit sind entsprechende Maßnahmen an diesen Bäumen genehmigungspflichtig.
- Antrag auf Maßnahmen am Baumbestand/ Baumfällantrag (Original)
- Lageplan oder Lageskizze (mit eingetragenen Baumstandorten, Foto)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- per E-Mail an gruenflaechenamt@stadt-chemnitz.de
- Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6721
Antwortdokumente:
- Bescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- alternativ kann bei der Antragstellung vereinbart werden, dass die Antwortdokumente persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden
6 Wochen
- Baumschutzsatzung der Stadt Chemnitz
- Bundes- u. Sächsisches Naturschutzgesetz
Gegen den Bescheid kann Widerspruch innerhalb eines Monats eingelegt werden. Widerspruchsbehörde ist die Stadt Chemnitz.
Ist eine Ortsbesichtigung notwendig?
Wie lange ist die Genehmigung (der Bescheid) gültig?
Welche Ersatzpflanzungen werden anerkannt?
Welche Varianten des Ersatzes sind möglich?
- Ersatzpflanzung auf dem Antragsgrundstück,
- Ersatzpflanzung auf Grundstück Dritter mit Eigentümerzustimmung
Ist keine der beiden bereits genannten Varianten z. B. aufgrund eines bereits stark durchgrünten Grundstückes möglich, wird dem Bürger die Möglichkeit angeboten, die Form der Ersatzzahlung (Ausgleichszahlung) zu wählen. Mit diesem speziell dafür eingerichteten Baumersatzkonto übernimmt die Stadt Chemnitz die Ersatzpflanzung.
Die Stadt Chemnitz stellt keine Grundstücke für Ersatzpflanzungen zur Verfügung.
Wann beginnt die 6 Wochen Bearbeitungsfrist?
Die Bearbeitungszeit (Frist 6 Wochen) beginnt erst mit der Vorlage der vollständigen geforderten Unterlagen.