Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kultur: Förderung von Stadtteilfesten beantragen und abrechnen


Stadtteilfeste sind ein wichtiger Bestandteil der vielfältigen sozialen und kulturellen Angebote auf Stadtteilebene und im Wohnquartier. Sie fördern die Identifikation der Menschen mit ihrem Umfeld, Nachbarschaften, regionale Netzwerke und damit die Lebensqualität der Chemnitzerinnen und Chemnitzer.

Entsprechend der "Verwaltungsrichtlinie Stadtteilfeste" können Aufwendungen für die Durchführung von Stadtteilfesten in den 31 Chemnitzer Stadtteilen ohne Ortschaftsverfassung beantragt werden. Insbesondere werden Veranstaltungen mit generationsübergreifendem und integrativem Charakter gefördert.

Die beantragten Feste sollen:

  • in ihrer Zielstellung die breite Öffentlichkeit, alle Generationen, soziale Gruppen und Menschen mit Migrationshintergrund erreichen;
  • Möglichkeiten für die künstlerisch-kreative Eigenbetätigung und für bürgerschaftliches Engagement erschließen und fördern;
  • Vernetzungen im Stadtteil sowohl der dort lebenden Menschen, als auch von Vereinen, Initiativen, Bildungseinrichtungen, der Wirtschaft und des lokalen Handwerks fördern.

Die Stadtverwaltung beurteilt die Anträge nach folgenden Kriterien:
  • Beitrag zur Vernetzung im Stadtteil
  • anstehende Jubiläen
  • akquirierte Eigenmittel
  • Förderung in den vorangegangenen drei Jahren (auch der Höhe nach)
  • Insgesamt zur Verfügung stehendes Budget

Stadtteilfeste können in Stadtteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern mit bis zu 1.000 Euro und in Stadtteilen mit über 10.000 Einwohnern mit bis zu 1.500 Euro gefördert werden. In besonderen Fällen sind abweichende Einzelentscheidungen möglich. Je Stadtteil ist pro Jahr nur eine Förderung möglich.

Die Beantragung ist bis zum 15. Februar des laufenden Jahres möglich. Über später gestellte Anträge und möglicherweise vorliegende Restmittel wird zum 31.05. des laufenden Jahres in einer zweiten Runde im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden.

Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich drei Monate nach Ende des Zuwendungszeitraums für die geförderte Maßnahme, aber spätestens bis zum Ende des I. Quartals des Folgejahres, zu erbringen.

Es fallen keine Gebühren an.
  • Antragsformular (Original)
  • Verwendungsnachweis (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • schriftlich per Post
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Antwortdokumente:
  • Der Antragsteller erhält nach Förderentscheidung einen Bescheid mit Festlegungen zum Auszahlungszeitpunkt.

Zustellung:
  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Bei Beantragung bis zum 15.02. des laufenden Jahres beträgt die Bearbeitungszeit 4-6 Wochen.

Bei Beantragung nach dem 15.02. des laufenden Jahres wird über eine Förderung auf Basis möglicherweise vorliegender Restmittel bis zum 31.05. entschieden.
Verwaltungsrichtlinie zur finanziellen Förderung von Stadtteilfesten in den Chemnitzer Stadtteilen ohne Ortschaftsverfassung (Verwaltungsrichtlinie Stadtteilfeste)

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, sie ist eine freiwillige Leistung der Stadt Chemnitz. Weiterhin führen einmal gewährte Zuwendungen nicht zu einem Rechtsanspruch auf Förderung in den Folgejahren.