Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Führerschein: Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen beantragen


Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf, wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Die Erlaubnis ist auf maximal 5 Jahre befristet und kann jeweils um 5 Jahre verlängert werden.

  1. Taxi oder Mietwagen, PKW im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
    1. Mindestalter: 21 Jahre
    2. Besitz einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens 2 Jahre
    3. gegebenenfalls Umtausch in EU-Karten-Führerschein nötig
  2. Krankenkraftwagen
    1. Mindestalter: 19 Jahre
    2. seit mindestens 1 Jahr Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis (Klasse B)

max. 56,20 Euro  Antragstellung

13,00 Euro Führungszeugnis

bar, EC-Karte
  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (Original)
  • EU-Kartenführerschein (Original)
  • Führungszeugnis Belegart "O" (Original)

    Beantragung in der Meldebehörde/ Bürgerservice

  • Ausbildung in Erster Hilfe (Original)

    erforderlich bei Krankenkraftwagen

  • Bescheinigung über ausreichendes Sehvermögen nach Anlage 6 der FeV (Original)

    Bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre

  • Bescheinigung der Eignungsuntersuchung hinsichtlich besonderer Anforderungen nach Anlage 5 der FeV (Original)

    (psycho-physische Leistungstestung hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsvermögen, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsvermögen )

    bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr

  • Nachweis der erfolgreichen Ortskundeprüfung (Original)

    nur erforderlich bei Taxi - derzeit nicht erforderlich

  • Urkunde über die abgeschlossene Grundqualifikation (IHK-Urkunde) oder Weiterbildung (5 Nachweise) nach $ 5 Abs.2 Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordnung (Original)

    nur erforderlich bei Eintragung der Schlüsselzahl 95

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • durch den Antragsteller persönlich

 

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin

Antwortdokumente:

  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung separates Dokument bei Taxi, Mietwagen und Krankenkraftwagen


Zustellung:

  • Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung (zusätzliches Dokument) wird nur persönlich ausgehändigt.
6 – 8 Wochen
  • §§ 21 und 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Wo kann ich die Ortskundeprüfung in Chemnitz ablegen?

Derzeit finden keine Ortskundeprüfungen in Chemnitz statt. Die Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen kann trotzdem beantragt werden und wird in der Regel auch ausgestellt.

Weitere Fragen klärt die Fahrerlaubnisbehörde bei Bedarf direkt mit dem Antragsteller vor Ort bei der Beantragung.