Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Führerschein: Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen beantragen
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf, wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Die Erlaubnis ist auf maximal 5 Jahre befristet und kann jeweils um 5 Jahre verlängert werden.
- Taxi oder Mietwagen, PKW im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Besitz einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens 2 Jahre
- gegebenenfalls Umtausch in EU-Karten-Führerschein nötig
- Krankenkraftwagen
- Mindestalter: 19 Jahre
- seit mindestens 1 Jahr Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis (Klasse B)
max. 56,20 Euro Antragstellung
13,00 Euro Führungszeugnis
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (Original)
- EU-Kartenführerschein (Original)
-
Führungszeugnis Belegart "O"
(Original)
Beantragung in der Meldebehörde/ Bürgerservice
-
Ausbildung in Erster Hilfe
(Original)
erforderlich bei Krankenkraftwagen
-
Bescheinigung über ausreichendes Sehvermögen nach Anlage 6 der FeV
(Original)
Bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre
-
Bescheinigung der Eignungsuntersuchung hinsichtlich besonderer Anforderungen nach Anlage 5 der FeV
(Original)
(psycho-physische Leistungstestung hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsvermögen, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsvermögen )
bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr
-
Nachweis der erfolgreichen Ortskundeprüfung
(Original)
nur erforderlich bei Taxi - derzeit nicht erforderlich
-
Urkunde über die abgeschlossene Grundqualifikation (IHK-Urkunde) oder Weiterbildung (5 Nachweise) nach $ 5 Abs.2 Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordnung
(Original)
nur erforderlich bei Eintragung der Schlüsselzahl 95
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- durch den Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin
Antwortdokumente:
- Führerschein zur Fahrgastbeförderung separates Dokument bei Taxi, Mietwagen und Krankenkraftwagen
Zustellung:
- Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung (zusätzliches Dokument) wird nur persönlich ausgehändigt.
- §§ 21 und 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Wo kann ich die Ortskundeprüfung in Chemnitz ablegen?
Derzeit finden keine Ortskundeprüfungen in Chemnitz statt. Die Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen kann trotzdem beantragt werden und wird in der Regel auch ausgestellt.
Weitere Fragen klärt die Fahrerlaubnisbehörde bei Bedarf direkt mit dem Antragsteller vor Ort bei der Beantragung.