Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Musikschule: Schüler anmelden


Anmeldung von Schülern zu:

  • Instrumentalunterricht
  • Vokalunterricht
  • Tanzunterricht
  • elementarer Musikerziehung

Kosten (typisch): 15,00 Euro

Beschreibung:
Bei der Aufnahme als Schüler fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15 Euro an. Diese wird mit den Unterrichtsgebühren per Gebührenbescheid erhoben.

Gebührenübersicht

Laut der Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Städtische Musikschule Chemnitz.
Zahlung der Gebühren halbjährlich per Überweisung und halbjährlich oder zweimonatlich mit SEPA-Lastschriftmandat.

  • Anmeldeformular für die Städtische Musikschule Chemnitz (Original)
    Das Anmeldeformular muss für jedes Unterrichtsfach (Grund-, Haupt- und Ergänzungsfächer) ausgefüllt werden. Auch wenn bereits ein Unterrichtsfach belegt wird.
  • Schwerbehindertenausweis
    Nur erforderlich, wenn vorhanden und aktuell.
  • Chemnitzpass
    Nur erforderlich, wenn vorhanden und aktuell.
  • Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung (ab dem 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr)
    Nur erforderlich, wenn vorhanden und aktuell.
  • Bildungspaket (Bewilligungsbescheid) (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn vorhanden und aktuell.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen
  • der Zahlungspflichtige


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
  • per Online Formular für die Musikalische Früherziehung

Antwortdokumente:

  • Bestätigung der Aufnahme in die Warteliste


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
1 - 2 Wochen

Von wann bis wann läuft ein Schuljahr an der Städtischen Musikschule Chemnitz?

Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres. Es ist in zwei Schulhalbjahre geteilt: Das erste Halbjahr geht vom 01.08. bis 31.01. und das zweite Halbjahr vom 01.02. bis 31.07. Es gelten die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Freistaates Sachsen.

Wie oft findet der Unterricht statt?

Der Unterricht wird unter Berücksichtigung der Ferien- und Feiertagsregelungen in jedem Fach einmal wöchentlich erteilt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Unterricht in Abstimmung mit der Schulleitung 14-tägig in Doppelunterrichtseinheiten erteilt werden. Er findet in der Städtischen Musikschule Chemnitz sowie in kooperierenden Kindertagesstätten und Grundschulen statt. Bei Bedarf kann er auch in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden.


Wie lang ist eine Unterrichtsstunde?

Die Unterrichtsstunden dauern in der elementaren Musikerziehung 45 Minuten und bei den Tanzkursen 45 oder 60 Minuten (je nach Alter der Kinder). In den instrumentalen und vokalen Hauptfächern richtet sich die Dauer nach der Unterrichtsart. Entweder die Mischung aus 30 Minuten Einzel-, 45 Minuten Partner- und 60 Minuten Gruppenunterricht im "Kombiunterricht" oder 45 Minuten im Einzelunterricht.
In den Ergänzungsfächern variiert die Dauer zwischen 45 und 120 Minuten.


Können Sich Schüler unter 18 Jahren selbst anmelden?

An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Städtische Musikschule Chemnitz zu richten. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines/einer gesetzlichen Vertreters/Vertreterin erforderlich. An-, Ab- und Ummeldungen werden erst durch die Bestätigung der Städtischen Musikschule Chemnitz zu dem in dem Vertrag bzw. der Kündigung genannten Zeitpunkt rechtswirksam (Vertrag, Änderungsvertrag, Anmeldebestätigung, Kündigungsbestätigung).


Kann der Unterricht auch während des Schuljahres beendet werden?

Abmeldungen sind jederzeit zum Ende des Folgemonats möglich, wenn die Beendigung bis zum 10. eines Monats schriftlich bei der Städtischen Musikschule vorliegt.


Was passiert bei Ende des Schuljahres?

Erfolgt keine Abmeldung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr. Ausnahmen können bei einem Pädagogenwechsel zugelassen werden.


Wird das Notenmaterial gestellt?

Nein. Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten usw.) haben die Schülerinnen und Schüler selbst Sorge zu tragen. Im Rahmen der vorhandenen Bestände der Städtischen Musikschule Chemnitz können jedoch Instrumente zur Nutzung überlassen werden.

Wie läuft die Instrumentenleihe ab?

Die Nutzungsdauer beträgt im Regelfall ein Schuljahr. Während dieser Zeit haftet der Nutzer/die Nutzerin für das Instrument und dessen Zustand. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dem Gebührenschuldner empfohlen. Die Nutzung der Musikinstrumente wird durch einen gesonderten Vertrag geregelt. Das Nutzungsentgelt für die Überlassung von Musikinstrumenten wird in der "Entgeltordnung für die Überlassung von Instrumenten von der Städtischen Musikschule Chemnitz" festgelegt.