Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Führerschein: Begleitetes Fahren ab 17 beantragen
Nach bestandener Fahrprüfung dürfen auch 17-Jährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung einer erfahrenen Person Auto fahren (Klassen B und BE).
Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner vor und gegebenenfalls während der Fahrt Tipps und Ratschläge geben, um Sicherheit beim Führen des PKW zu vermitteln.
Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.
Österreich erkennt die Prüfbescheinigungen bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres an, ab dem 18. Lebensjahr werden jedoch nur reguläre Führerscheine akzeptiert.
Voraussetzungen:
Die Beantragung ist frühestens 6 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres möglich.
Die Begleitpersonen:
- müssen mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B) bzw. einer EU/ EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein und
- dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Die Begleitpersonen werden in die Prüfbescheinigung der/s 17-Jährigen eingetragen.
Während der Fahrt muss die Begleitperson den eigenen Führerschein mitführen, darf nicht unter Alkoholeinfluss (Grenzwerte: 0,25 Milligramm pro Liter Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol) und nicht unter Einwirkung von Betäubungsmitteln stehen.
Hinweise:
Es können mehrere Begleitpersonen in die Prüfbescheinigung eingetragen werden.
Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.
- 44,70 Euro für die Beantragung der Fahrerlaubnis
- 13,30 Euro je angegebene Begleitperson für die Bearbeitung und Einholung der Auskunft aus dem Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg (KBA)
- 5,00 Euro bei Nutzung des Passbildautomaten (Selbstbedienungsterminal)
- 5,10 Euro bei Versand durch die Bundesdruckerei
Es entstehen folgende zusätzliche Gebühren, wenn der Prüfer keine Prüfbescheinigung ausstellen konnte, weil der Bewerber zum Zeitpunkt der Prüfung das 17. Lebensjahr noch nicht erreicht hatte. Die Erteilung wird dann durch die Behörde vorgenommen:
- 7,70 Euro für die Herstellung der Prüfbescheinigung
- 1,00 Euro für die Meldung an das Zentrale Register (ZFER) im KBA Flensburg
- Ausbildungsvertrag der Fahrschule oder sonstiger Nachweis ausgestellt durch die ausführende Fahrschule (Original)
-
Beiblatt 1 zum Fahrerlaubnisantrag
(Original)
Das Beiblatt ist von allen Sorgeberechtigten zu unterschreiben. - Beiblatt 2 zum Fahrerlaubnisantrag je Begleitperson (Original)
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (Original)
-
Führerschein des Antragestellers
(Original)
sofern bereits vorhanden - Zustimmungserklärung mit Unterschrift des Sorgeberechtigten, wenn dieser nicht bei Antragstellung an Amtsstelle erscheinen kann (Original)
-
Nachweis über das Sorgerecht
(Original)
bei alleinigem Sorgerecht: z.B. Negativattest des Jugendamtes (nicht älter als 3 Monate), Scheidungsurteil o.a.
gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern: gemeinsame Sorgeerklärung (erfolgt beim Jugendamt), Geburtsurkunde o.a.
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (Kopie)
-
Personalausweis oder Reisepass von jeder Begleitpersonen
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn die Begleitperson nicht in Chemnitz wohnt. - Führerschein von jeder Begleitperson (Kopie)
-
biometrisches Passbild
entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Die Aufnahme des Passfotos und der Unterschrift vor der Antragstellung des Dokuments ist zwingend erforderlich, wenn der Ausweis-Automat "Speed Capture Station" im Wartebereich der Meldebehörde in der 2. Etage genutzt wird. -
Ausbildung in Erster Hilfe
(Original)
unbefristet gültig -
Sehtest
(Original)
2 Jahre gültig
- Antragsteller persönlich
- Die Anwesenheit der Sorgeberechtigten und der Begleitpersonen ist nicht erforderlich.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache mit Termin während der Öffnungszeiten
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488-3395
- E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@stadt-chemnitz.de
- Sofern der Bewerber das 17. Lebensjahr vollendet hat, händigt der Prüfer nach bestandener Prüfung die Prüfbescheinigung aus. Diese gilt als Erlaubnis vor dem 18 Lebensjahr in Begleitung fahren zu dürfen und gilt darüber hinaus noch drei Monate. Die Prüfbescheinigung ist dann nicht mehr notwendig. Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung.
- Findet die Prüfung bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahres statt, wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres die Prüfbescheinigung durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt.
Kartenführerschein:
- Der Kartenführerschein wird ab dem 18. Lebensjahr ausgehändigt. Der Auftrag zur Herstellung bei der Bundesdruckerei wird durch die Führerscheinstelle erteilt. Die Prüfbescheinigung ist dann nicht mehr notwendig.
- In der Regel wird der Kartenführerschein durch die Bundesdruckerei direkt dem Antragsteller zugeschickt.