Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Zuwendung aus Mitteln des Lokalen Aktionsplanes für Toleranz und Demokratie beantragen


Die Stadt Chemnitz gewährt Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen, die die demokratische Kultur in Chemnitz fördern und die freiheitlich-demokratische Grundordnung stärken.

Sie finden hier Informationen zur Beantragung und zur Abrechnung der Zuwendungen.

Siehe auch:
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/ordnung-und-sicherheit/demokratiefoerderung/koordinierungsstelle-lap/index.html

Es fallen keine Kosten an.
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Lokalen Aktionsplanes für Toleranz und Demokratie (Original)
    Anträge können nur von zuwendungsfähigen Antragstellern entsprechend Förderrichtlinie entgegengenommen werden.
  • ausführliche Projektdarstellung (Original)
  • Veranstaltungsprogramm ggf. mit Zeitplan (Original)
  • Begründung für die Antragstellung im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes (Original)
  • Kooperationsvereinbarungen (Original)
  • Verwendungsnachweis (Original)

    6 Wochen nach Beendigung des Projektes einzureichen !

  • Fragebogen (Original)
  • evtl. Nachweis ehrenamtliche Tätigkeit (Original)

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • eingetragene Vereine und Verbände
  • staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften
  • nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen
  • natürliche Personen, welche das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • politische Jugendorganisationen
  • staatliche Institutionen, die auf dem zu fördernden oder ähnlichen Gebieten tätig sind

Antragstellung durch die jeweils vertretungsberechtigte Person nach BGB

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • Beachtung der Förderkriterien der Förderrichtlinie
  • Antrag muss von vertretungsberechtigter Person unterschrieben sein
  • Antragsunterlagen müssen zu den bekannt gegebenen Fristen in der Koordinierungsstelle vorliegen
  • Antrag kann persönlich abgegeben werden


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-1934
  • Telefon: 0371 488-1932 (Verwendungsnachweis)
  • Fax: 0371 488-1993

Antwortdokumente:

  • Eingangsbestätigung
  • Ablehnungsbescheid
  • Zuwendungsbescheid
  • Aufforderung zur Überarbeitung


Verwendungsnachweis:

  • Schreiben über Prüfung


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Prüfung der Unterlagen: 3 Wochen

Entscheidung zu den Anträgen: nach der jeweiligen Sitzung des Begleitausschusses
  • Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung von Projekten im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz
  • Geschäftsordnung für den Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplanes der Stadt Chemnitz für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz
  • Lokaler Aktionsplan für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz
  • Zielpyramide