Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Beurkundungen und Negativattest beantragen


Beurkundungen werden bei Vaterschaftsanerkennungen, Sorgerechtserklärungen und zur Festsetzung von Unterhaltsverpflichtungen vorgenommen.

Vaterschaftsanerkennungen können bereits vor der Geburt des Kindes ausgestellt werden.

Des Weiteren können Negativattests ausgestellt werden. Negativatteste sind Bestätigungen, dass keine Sorgerechtserklärung für das Kind abgegeben wurde. Sie werden ausgestellt für Kinder mit Wohnsitz in Chemnitz. Diese sind drei Monate gültig.

Für eine Beurkundung muss der Antragsteller nicht zwingend in Chemnitz wohnen.

Es fallen keine Kosten an.

Zur Auslösung des Vorganges ist kein Dokument erforderlich. Für Beurkundungen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Das Negativattest kann schriftlich, per Mail bzw. Fax beantragt werden. Dazu soll das Formular im Internet verwendet werden. Bei wiederholten Anträgen kann das Negativattest auch telefonisch beantragt werden.

  • Personaldokument (Ausweis/Pass) (Original)
    bei Beurkundung und Negativattest
  • Mutterpass (Original)
    bei Beurkundung
    bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original)
    bei Beurkundung und Negativattest
  • Dokument zur Unterhaltsfestsetzung (Original)
    Nur erforderlich, wenn zutreffend!
In Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • bei Beurkundung persönlich
  • bei einem Negativattest ein Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Telefonischer Erstkontakt kann von Vorteil sein (grundlegende Abfrage/Aussage möglich).
  • Negativattest: schriftlich per Post, Fax oder E-Mail


Hilfe bei der Beantragung:

Abteilung Amtsvormundschaft, Abstammung, Unterhalt

Zustellung:

  • Persönliche Aushändigung der Urkunde
  • Bescheinigung über Sorgerecht wird per Post zugestellt
Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
  • Beurkundungsgesetz
  • Dienstordnung für Notare (DONot)
  • SGB VIII

Bekomme ich im Jugendamt eine Bescheinigung, dass ich allein erziehend bin?

Ja.

Kann ich im Jugendamt den Unterhalt festsetzen/beurkunden lassen?

Ja.

Muss ich für eine Beurkundung meinen Wohnsitz in Chemnitz haben?

Nein, es gibt keine örtliche Zuständigkeit.

Kann ich die Vaterschaft auch vor der Geburt anerkennen lassen?

Ja.

Muss ich zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung persönlich erscheinen?

Ja, beide Eltern müssen persönlich erscheinen.

Brauche ich einen Temrin?

Für Beurkundungen müssen sie vorab einen Termin vereinbaren.