Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Zuwendungen für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen in der Ferienzeit beantragen


Antragsberechtigt sind in Chemnitz ansässige Träger der freien Jugendhilfe oder Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in Sachsen.

Träger der freien Jugendhilfe außerhalb Sachsens sind zuwendungsberechtigt, wenn sie in Chemnitz ein Jugendhilfeangebot betreiben und dieses nachweislich die Ferienmaßnahme ausrichtet.

Voraussetzung für alle Träger der freien Jugendhilfe ist eine mit der Stadt Chemnitz abgeschlossene Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII.

Die Zuwendung erhalten Träger der freien Jugendhilfe für die Teilnahme an Erholungsmaßnahmen innerhalb Europas in den für Sachsen festgelegten Schulferien. Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend berufsbezogenen, schulischen, parteipolitischen, sportlichen, religiösen oder kommerziellen Zwecken dienen, werden nicht gefördert. Die Mindestreisedauer muss 4 Tage (3 Übernachtungen) betragen. Der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass die Zuwendung für maximal 15 Tage im Jahr in Anspruch genommen wird.

Zuwendungsberechtigt sind die Träger der freien Jugendhilfe für Kinder- und Jugendliche im Alter von 7 bis 18 Jahren. Teilnehmer ab 6 Jahre können gefördert werden, wenn sie Schüler sind. Teilnehmer bis 21 Jahre können gefördert werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen. Der Hauptwohnsitz befindet sich in Chemnitz.

Für jeden Chemnitzer Teilnehmer ohne Chemnitz-Pass erhält der Träger 10,00 Euro je Tag und Teilnehmer. Für jeden Chemnitzer Teilnehmer mit gültigem Chemnitz-Pass oder Chemnitz-Pass (K) erhält der Träger 30,00 Euro je Tag und Teilnehmer. Bei allen Reisen ist durch den Teilnehmer ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent des regulären Reisepreises zu erbringen.

Es fallen keine Gebühren an.
  • Antragsformular (Original)
  • Verwendungsnachweis einschließlich Teilnehmer- und Betreuerliste (Original)

    Das Formular wird dem Zuwendungsbescheid beigelegt, kann jedoch auch im Internet heruntergeladen und am PC bearbeitet werden.

  • Änderungsmitteilung (Original)

    Eine Änderungsmitteilung ist erforderlich, wenn sich die Angaben im Antrag ändern. (z. B. Teilnehmerzahl, Kosten- und Finanzierungsplan etc.)

Anträge sind bis sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des aktuell gültigen Antragsformulars durch den Träger der freien Jugendhilfe im Jugendamt der Stadt Chemnitz einzureichen.

Im Rahmen der Antragstellung kann die Förderung für eine einzelne Maßnahme oder auch für mehrere Maßnahmen gebündelt beantragt werden. Im Falle der Antragstellung für mehrere Maßnahmen richtet sich die Frist zur Einreichung des Antrages nach dem Beginn der zuerst stattfindenden Maßnahme. Die Maßnahmen, für die gebündelt eine Antragstellung erfolgt, müssen im selben Ferienzeitraum stattfinden.

Die Antragstellung der Teilnehmer erfolgt beim Träger/ Veranstalter der Erholungsmaßnahme!

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-5137

Antwortdokumente:

  • Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid.
  • Die Überweisung der bewilligten Zuwendung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides auf das im Antrag angegebene Konto.


Zustellung:

  • Die Zustellung der Antwortdokumente erfolgt per Post
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen bei Vollständigkeit der Unterlagen.

Rechtsbehelfe:
Da die Bewilligung durch einen Zuwendungsbecheid erfolgt, ist die Möglichkeit des Widerspruches gegeben.
Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht weder dem Grunde noch der Höhe nach.