Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Wohnberatung für Senioren


Ausführliche, individuelle und trägerneutrale Beratung zu Angeboten und Leistungen der verschiedenen Wohnformen.

Unterstützung bei der Antragsstellung bezüglich wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und bei Anträgen zur Richtlinie Wohnraumanpassung.

Für ein persönliches Gespräch ist vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Es fallen keine Gebühren an.

Hilfe bei der Beantragung:

  • § 71 SGB XII

Wo finde ich Angebote zu "Wohnen im Alter"?


Was kostet das Seniorenwohnen oder Betreutes Wohnen?

Die Kosten sind wie auch auf dem "normalen" Wohnungsmarkt sehr verschieden. Der Kaltmietpreis ist abhängig von Leistungsangebot und Ausstattung der Anlage. Genaue Angaben erfährt man beim jeweiligen Träger oder Vermieter.


Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt, kann man neben Pflegehilfsmitteln auch Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können diese gewährt werden, wenn sie bei einem Pflegebedürftigen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erforderlich sind. Unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fallen entweder Umbaumaßnahmen oder technische Hilfen im Haushalt, die meist auch eine Barrierefreiheit im Haus oder der Wohnung schaffen.

Insgesamt dürfen die Zuschüsse einen Betrag von 4.000 Euro je Pflegebedürftigen nicht übersteigen und sind unter Berücksichtigung der Kosten der wohnumfeldverbessernden Maßnahme festzulegen. Voraussetzung ist immer ein Pflegegrad. Mit der Höherstufung in einen höheren Pflegegrad wird erneut der Zuschuss von 4.000 Euro gewährt.

Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

  • Badumbau (Tausch von Wanne gegen Dusche)
  • Verbreiterung der Türen
  • Entfernung von Schwellen und anderen Bodenunebenheiten
  • Fenstergriffe in Greifhöhe bringen
  • Fernbedienung für Lichtschalter und Rollläden ermöglichen
  • Treppen- oder Sitzlift und Rampen installieren