Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Waffenschein (klein) beantragen
Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen bedarf es einer Erlaubnis.
Der Antrag muss mindestens einen Monat, bevor die Waffe geführt werden soll, eingereicht werden.
Der kleine Waffenschein berechtigt NICHT zum Abschießen pyrotechnischer Effekte mit einer Schreckschusswaffe zu Silvester.
Das Führen einer Waffe ohne Waffenschein stellt eine Straftat dar.
Formulare
Downloads
Kosten (typisch): 100,00 Euro
Folgekosten:
ab dem 3. Jahr im dreijährigen Rhythmus 50,00 EUR für die waffenrechtliche Überprüfung der Zuverlässigkeit
- Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines (Original)
- Personalausweis (Original)
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3265
- Telefon: 0371 488-3267
- Telefon: 0371 488-3268
- Fax: 0371 488-3294
- kleiner Waffenschein
Zustellung:
- Der kleine Waffenschein muss persönlich abgeholt werden, da es sich um ein waffenrechtliches Dokument handelt.
- Die Abholung durch Bevollmächtigte ist möglich.
- § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.