Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Vorkaufsrechtsanfrage nach Denkmalschutzgesetz stellen
Wird ein Grundstück veräußert, auf dem sich ein unbewegliches Kulturdenkmal befindet, so hat die Stadt ein Vorkaufsrecht. Dieses kann die Stadt ausüben, wenn dadurch die Erhaltung eines Kulturdenkmals ermöglicht werden soll.
Der Verkäufer zeigt der Stadt den geplanten Verkauf über einen Notar unverzüglich an.
Die Stadt nimmt Stellung, ob ihr ein Vorkaufsrecht zusteht und ob sie dieses ggf. auch ausüben will.
Formulare
Kosten (minimal): 30,30 Euro
Kosten (maximal): 77,00 Euro
Die Kosten des Verfahrens trägt in der Regel der Käufer des Objekts.
Rechtsgrundlage:
Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz, Tarif-Gr. 6, Tarif-Nr. 1
- Vorkaufsrechtsanfrage (Original)
-
Flurkarte
(Kopie)
Beifügen beim Verkauf von Grundstücksteilflächen
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Notar
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6351
- Fax: 0371 488-6397
- E-Mail: denkmalschutzbehoerde@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Vorkaufsrechtszeugnis bzw. Negativattest
- Kostenbescheid (Käufer)
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- § 17 SächsDSchG
Gegen den Kostenbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.