Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Versteigerung von Fundsachen
Fundsachen, die trotz öffentlicher Bekanntmachung nicht von ihrem Eigentümer abgeholt wurden, können öffentlich versteigert werden.
Zeitpunkt und Ort der Versteigerung werden im Chemnitzer Amtsblatt und auf https://www.chemnitz.de/ öffentlich bekannt gemacht.
Die zu versteigernden Gegenstände sowie die Einstiegsgebote werden auf https://www.chemnitz.de/ veröffentlicht.
Es werden nur Gegenstände versteigert, die länger als 6 Monate aufbewahrt und die nicht vom Eigentümer abgeholt wurden.
Für die Teilnahme an der Versteigerung ist keine Reservierung oder Anmeldung erforderlich.
Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung versteigert. Technische Geräte sind nicht geprüft. Mobiltelefone werden jedoch vor der Versteigerung auf den Werkszustand zurückgesetzt und alle persönlichen Daten gelöscht. Rückgaben oder Reklamationen sind nicht möglich.
Der Ersteigerer muss die Gegenstände sofort bar bezahlen und nach der Versteigerung mitnehmen.
Downloads
Das Mindestgebot beträgt mindestens 1,00 Euro. Der Meistbietende erhält den Zuschlag.
Darüber hinaus entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
bar
Es werden keine 200-Euro und 500-Euro-Scheine angenommen.
Antwortdokumente:
- Quittung über den Erwerb der Fundsache