Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Unterhaltssicherungsleistungen beantragen


Das Unterhaltssicherungsgesetz regelt die finanzielle Absicherung von Wehrdienstleistenden, freiwillig Wehrdienstleistenden und Wehrübenden. Ausgenommen sind Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

Der Wehrdienstleistende und seine Familienangehörigen können die folgenden Leistungen beantragen:

  • allgemeine Leistungen für Ehefrauen, Lebenspartner und Kinder
  • Einzelleistungen für Kinder und bedürftige Familienangehörige
  • Sonderleistungen und Versicherungen
  • Mietbeihilfe
  • Wirtschaftsbeihilfe
  • Härteausgleich (z. B. Kreditkosten, Garagenmiete)


Sonderleistungen (Aufwendungen für selbst genutzten Wohnraum und Bestattungskosten) können beantragt werden. Die Voraussetzungen werden im Beratungsgespräch erläutert.

Bei der Beantragung eines Härteausgleiches auf Kreditkostenbeihilfe können nur die Zinsen berücksichtigt werden.

Wehrdienstleistende, die an einer Wehrübung, an einer besonderen Auslandsverwendung oder an einer Hilfeleistung im Innern oder im Ausland teilnehmen, können folgende Leistungen beantragen:

  • Verdienstausfallentschädigung
  • Leistungen für Selbständige
  • Entschädigung bei Ausfall sonstiger Leistungen
  • Mindestleistung


Die Beantragung der Leistungen kann bis zu 3 Monaten nach Beendigung des geleisteten Wehrdienstes erfolgen. Grundlage für die Beantragung aller Leistungen ist der originale Durchschlag des Einberufungs-bescheides mit dem Aufdruck „Zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde“ und der Personalausweis.

Mit Inkrafttreten des geänderten Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) ist ab 01.11.2015 für die Bearbeitung von Leistungen im Rahmen der Unterhaltssicherung das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) mit Sitz in Düsseldorf zuständig.
Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem USG für den Reservistendienst und den freiwilligen Wehrdienst, der noch vor dem 01.11.2015 beginnt, sind weiterhin an die Unterhaltssicherungsbehörde der Stadt Chemnitz zu richten. Alle Anträge auf die Gewährung von Leistungen nach dem USG für den Reservistendienst und den freiwilligen Wehrdienst, der ab dem 01.11.2015 beginnt, sind ausschließlich zu richten an das:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat I 2.3.7
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf

Es fallen keine Kosten an.

Die Nachweise sind als Kopien den jeweiligen Anträgen beizufügen. Das Original der jeweiligen Nachweise ist zur Einsichtnahme vorzulegen.

Durch die Vielzahl der zu stellenden Anträge und einzureichenden Unterlagen ist es sinnvoll, wenn die Voraussetzungen in einem Beratungsgespräch erläutert werden.

  • Antragsformulare für die jeweilige Leistung (Original)
    Die Antragsformulare werden bei der Antragstellung in der Behörde vor Ort bereitgestellt.
  • Einberufungsbescheid (Original)
    Mit dem Aufdruck "Zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde"
  • Personalausweis (Original)
  • Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung von allgemeinen Leistungen für Ehefrauen und Lebenspartner.
  • Geburtsurkunde (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung von allgemeinen Leistungen für Kinder.
  • Mietvertrag einschließlich des letzten Mietänderungsbescheides (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung von allgemeinen Leistungen für Ehefrauen, Lebenspartner und Kinder sowie bei der Beantragung von Einzelleistungen für bedürftige Familienangehörige und bei der Beantragung von Mietbeihilfe.
  • Nachweis über aktuelle Mietzahlung (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich, bei der Beantragung von allgemeinen Leistungen für Ehefrauen, Lebenspartner und Kinder und bei Vorliegen einer gemeinsamen Wohnung.
  • Wohngeldbescheid (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich, bei der Beantragung von allgemeinen Leistungen für Ehefrauen, Lebenspartner und Kinder sowie bei der Beantragung von Mietbeihilfe.
  • Einkommen des Antragstellers (Anlage zum Antrag)
    Nur erforderlich, bei der Beantragung von allgemeinen Leistungen für Ehefrauen, Lebenspartner und Kinder und bei der Beantragung von Unterhaltssicherungsleistungen für Wehrübende und Teilnehmer/innen an einer besonderen Auslandsverwendung oder einer Hilfeleistung im Innern oder im Ausland.
  • Einkommen des Partners (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung von allgemeinen Leistungen für Ehefrauen, Lebenspartner und Kinder.
  • Einkommen des Antragstellers im Bemessungszeitraum (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich, bei der Beantragung von allgemeinen Leistungen für Kinder, bei denen ein gemeinsames Sorgerecht besteht und bei der Beantragung von Einzelleistungen von bedürftigen Familienangehörigen
  • Unterhaltstitel/ Nachweis über Unterhaltsvorschussleistungen/ Vaterschaftsanerkennung (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich, bei der Beantragung von allgemeinen Leistungen für Kinder, bei denen ein gemeinsames Sorgerecht besteht und bei der Beantragung von Einzelleistungen für Kinder.
  • Sorgerechtserklärung (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung von allgemeinen Leistungen für Kinder, bei denen ein gemeinsames Sorgerecht besteht.
  • Nachweise über Versicherungsbeiträge (Unfall-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung von Einzelleistungen für bedürftige Familienangehörige.
  • Versicherungsschein (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung von Versicherungen. Als Versicherungen können berücksichtigt werden:
    • Unfallversicherung
    • private Haftpflichtversicherung
    • Hausratversicherung
    • Rechtsschutzversicherung (ohne Verkehrsrechtsschutz)
    • private Pflegeversicherung
    • Ruhensbeitrag zur privaten Krankenversicherung
  • Bankauszug über die letzte Abbuchung des Versicherungsbeitrages (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung von Versicherungen.
  • Aktuelle Energieabrechnung (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung von Mietbeihilfe.
  • Bankbeleg über die letzten 3 Mietzahlungen (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung von Mietbeihilfe.
  • Vertrag über die monatlichen Kabelanschlussgebühren (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung von Mietbeihilfe.
  • Gewerbeanmeldung (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung von Wirtschaftsbeihilfe.
  • Kfz-Brief und Abmeldung der Zulassungsbehörde (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung eines Härteausgleiches auf Übernahme von Abstellkosten für stillgelegte Fahrzeuge.
  • Mietvertrag für Garage/ Stellplatz (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung eines Härteausgleiches auf Übernahme von Abstellkosten für stillgelegte Fahrzeuge.
  • Kaufvertrag und Kreditvertrag (Vorlage des Originals zur Einsichtnahme)
    Nur erforderlich bei der Beantragung eines Härteausgleiches auf Kreditkostenbeihilfe.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • persönlich durch den Antragsteller


Weitere Hinweise:

  • Aushändigung der entsprechenden Formulare durch die Unterhaltssicherungsbehörde (Formular für Antrag auf Unterhaltssicherungsleistungen für Wehrübende und Teilnehmer/innen an einer besonderen Auslandsverwendung oder einer Hilfeleistung im Innern oder im Ausland wird durch Kreiswehrersatzamt mit Einberufungsbescheid versandt.)
Antwortdokumente:
  • Bewilligungsbescheid

Zustellung:
  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
  • Unterhaltssicherungsgesetz
  • Wehrpflichtgesetz

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr:
Unterhaltssicherung oder
Unterhaltssicherung: Verbesserungen für Reservisten und freiwillig Wehrdienstleistende.

Wer kann Unterhaltssicherungsleistungen beantragen?

Unterhaltssicherungsleistungen können folgende Personen beantragen:
  • Wehrdienstleistende
  • freiwillig Wehrdienstleistende
  • Wehrübende
  • anspruchsberechtigte Familienangehörige des Wehrdienstleistenden:
    • Ehefrau oder der Lebenspartner
    • Kinder
    • Kinder der Ehefrau und Kinder des Lebenspartners, mit denen ein gemeinsamer Haushalt besteht
    • geschiedene Frau bzw. Lebenspartner, dessen Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde
    • Eltern und Großeltern
    • Geschwister

Haben Bundesfreiwilligendienstleistende Anspruch auf Leistungen nach dem USG?

Personen, die Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) leisten, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).