Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Transportieren von landwirtschaftlichen Nutztieren mit einer Transportzeit über 8 Stunden: Zulassung beantragen
Wer Hauspferde, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine und Hausgeflügel gewerblich transportieren will und die Transportzeit mehr als acht Stunden beträgt, benötigt eine Zulassung nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. (sog. lange Beförderung).
Der Antragsteller muss in dem Mitgliedstaat ansässig sein, in welchem er die Zulassung beantragt, oder er muss einen Vertreter in diesem Mitgliedstaat haben, wenn er als Antragsteller in einem Drittland ansässig ist.
Formulare
Kosten (minimal): 25,00 Euro
Kosten (typisch): 25,00 Euro
Kosten (maximal): 60,00 Euro
Beschreibung:
je Zeiteinheit (pro begonnene 15 Minuten) 14,40 Euro, mindestens 25,00 Euro
Rechtsgrundlage:
8. Sächsisches Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)
Zahlungsweise:
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- Antrag auf Erteilung einer tierschutzrechtlichen Zulassung für Beförderungen mit einer Transportdauer über 8 Stunden (Langstreckentransporte) (Original)
-
Führungszeugnis (Belegart O)
(Original)
Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. - Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Original)
-
Befähigungsnachweise für Fahrer und Betreuer gemäß Art. 17 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1/2005
(Kopie)
Diese Dokumente müssen jeweils für jeden Fahrer und Betreuer eingereicht werden. -
Zulassungsnachweise gemäß Art. 18 Abs. 2 VO (EG) 1/2005 für die Straßentransportmittel
(Kopie)
Die Zulassungsnachweise für Straßentransportmittel für lange Beförderungen werden von der zuständigen Behörde in einer elektronischen Datenbank so registriert, dass sie von den zuständigen Behörden in allen Mitgliedstaaten insbesondere im Falle der Nichteinhaltung der Vorschriften dieser Verordnung schnell identifiziert werden können. - Notfallplan (Kopie)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Transportunternehmer, Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3920 (Frau Dr. Richter)
Weitere Hinweise:
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Antwortdokumente:
- Zulassung als Transportunternehmer gemäß Artikel 11 VO (EG) 1/2005
- (Formblatt nach Anhang III, Kapitel II)
- Kostenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Rechtsgrundlage:
VwVfG
- TierSchTrV
- Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen