Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Transportieren von landwirtschaftlichen Nutztieren mit einer Transportzeit unter 8 Stunden: Zulassung beantragen
Wer Hauspferde, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine und Hausgeflügel mehr als 65 Kilometer vom Versand bis zum Bestimmungsort und mit einer Transportzeit unter acht Stunden gewerblich befördern will, benötigt eine Zulassung als Transporteur nach Artikel 10.
Der Antragsteller muss in dem Mitgliedstaat ansässig sein, in dem er die Zulassung beantragt, oder er hat einen Vertreter in diesem Mitgliedstaat, wenn es sich um einen Antragsteller handelt, der in einem Drittland ansässig ist.
Formulare
Downloads
Kosten (minimal): 25,00 Euro
Kosten (typisch): 25,00 Euro
Kosten (maximal): 60,00 Euro
Beschreibung:
je Zeiteinheit (pro begonnene 15 Minuten) 14,40 Euro, mindestens 25,00 Euro
Rechtsgrundlage:
8. Sächsisches Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)
Zahlungsweise:
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- Antrag auf Erteilung einer tierschutzrechtlichen Zulassung für Beförderungen mit einer Transportdauer bis 8 Stunden (Kurzstreckentransporte) (Original)
-
Führungszeugnis (Belegart O)
(Original)
Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. - Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Original)
-
Befähigungsnachweise für Fahrer und Betreuer gemäß Art. 17 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1/2005
(Kopie)
Diese Dokumente müssen jeweils für jeden Fahrer und Betreuer eingereicht werden.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Transportunternehmer, Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3920 (Frau Dr. Richter)
Antwortdokumente:
- Zulassung als Transportunternehmer gemäß Artikel 10 VO (EG) 1/2005
- (Formblatt nach Anhang III, Kapitel I)
- Kostenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
3 Monate
Rechtsgrundlage:
VwVfG
- TierSchTrV
- Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen