Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Schülerfahrtkosten: Besondere Beförderungsleistung (BBL) beantragen


Die Genehmigung der Besonderen Beförderungsleistungen erfolgt im Rahmen der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung auf Antrag für Schüler

  1. mit entsprechender Behinderung an der Schule für Körperbehinderte, für Blinde und Sehbehinderte, den Schulen für geistig Behinderte, der Schule für Hörgeschädigte der Klassenstufen 1-4
  2. mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G; aG; H; Gl und/oder Bl
  3. der Klassenstufen 1 und 2 an der Sprachheilschule, den Schulen zur Lernförderung und der Schule für Erziehungshilfe, wenn das Erreichen dieser Schulen bei Nutzung des ÖPNV nur mit Umstieg möglich ist.

Die Schülerbeförderung für Schüler an der Sprachheilschule, den Schulen zur Lernförderung und der Schule für Erziehungshilfe sowie an den Schulen mit LRS-Klassen (Lese-Rechtschreib-Schwäche) ab Klasse 3 und für Schüler an den Schulen für Hörgeschädigte ab Klasse 5 erfolgt grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. privaten Fahrzeugen.

Die Beförderung erfolgt generell in Sammeltouren. Bei der Sammelbeförderung besteht kein Anspruch auf Anpassung von Fahrzeiten an individuelle Bedürfnisse.

Entsprechend der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung ist bei Nutzung der Besonderen Beförderungsleistungen von den Antragstellern ein Eigenanteil (festgelegte Pauschalen lt. Satzung) zu entrichten.

Es fallen keine Kosten an.
Überweisung des Eigenanteiles von den Antragstellern
  • Antragsformular (Original)
    Nur erforderlich zu Beginn jedes Schuljahres bzw. bei Quereinstieg im laufenden Schuljahr.
  • Schwerbehindertenausweis des Schülers bzw. Bescheid über den Grad der Behinderung (Kopie)
    Nur erforderlich bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises des Schülers bzw. eines Bescheides über den Grad der Behinderung.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • Abgabe des ausgefüllten Antrages in der zu besuchenden Schule oder im Schul- und Sportamt. Vor Abgabe des Antrages im Schul- und Sportamt ist der Schulbesuch von der Schule zu bestätigen.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-4047
  • Fax: 0371 488-4096

Antwortdokumente:

  • Genehmigungsbescheid mit Gebührenentscheidung,
  • Ablehnungsbescheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post

bis zu 8 Wochen nach Posteingang im Schul- und Sportamt

  • § 23 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder bei jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.
Im Widerspruchsverfahren werden Kosten erhoben.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Es ist eine jährliche Antragstellung erforderlich.

Wie hoch ist der Eigenanteil an der besonderen Beförderungsleistung (BBL)?

Bei Inanspruchnahme einer BBL wird ein monatlicher Eigenanteil in Höhe des Verkaufspreises für das Bildungsticket (15,00 Euro) für max. 10 Monate im Schuljahr festgelegt.


Wann kann der Erlass des Eigenanteils beantragt werden?

Der Eigenanteil entfällt für das dritte und jedes weitere schulpflichtige Kind einer Familie, sofern dieses Kind eine Schule auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besucht. Kinder, die keine Schule auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besuchen, werden als Zählkinder berücksichtigt. Der Antrag ist für jedes Schuljahr mit entsprechendem Nachweis (Schulbescheinigung) in schriftlicher Form neu zu stellen.