Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Sozialhilfe: Hilfen innerhalb von Einrichtungen beantragen


Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist eine Leistung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), wenn pflegebedürftige Personen zu Hause nicht mehr von ambulanten Pflegediensten oder privaten Pflegepersonen (z.B. Angehörige) versorgt werden können und deshalb die Aufnahme in ein Pflegeheim erforderlich wird.

Auch für die Kosten einer Kurzzeit- und oder Verhinderungspflege kann Hilfe zur Pflege gewährt werden.

Antrags- und anspruchsberechtigt beim örtlichen Sozialamt der Stadt Chemnitz sind:

  • Personen, die 67 Jahre und älter sind und in den letzten 2 Monaten vor der Aufnahme in die Pflegeeinrich-tung ihren Wohnsitz in Chemnitz hatten

Für Personen, die das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) zuständig. Der Antrag ist zu stellen beim:

Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV)
Humboldtstraße 18
04105 Leipzig
(Telefon 0341 1266-0)

oder

Außenstelle des KSV in Chemnitz
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz
(Telefon 0371 577-0)

Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich und ein Umzug ins Pflegeheim geplant ist und aus diesem Grund Sozialhilfe beantragt wird, bietet das Sozialamt bei Bedarf eine Pflegeberatung an.

Außerdem muss die Pflegekasse – soweit das noch nicht erfolgt ist – mit einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst die Pflegebedürftigkeit ermitteln und einen Pflegegrad bestimmen. Für die vollstationäre Pflege müssen die Voraussetzungen für einen der Pflegegrade 2 bis 5 erfüllt sein.

Die Kosten eines Heimplatzes setzen sich zusammen aus den Kosten der Pflege, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten sowie der Ausbildungsvergütung. Die Höhe dieser Kosten unterscheidet sich von Pflegeheim zu Pflegeheim.

Für die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII müssen Pflegebedürftige die Leistungen der Pflegekasse sowie ihr eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen. Ausgenommen ist ein Freibetrag für das Vermögen bei Alleinstehenden von 10.000 Euro und bei Ehepaaren von 20.000 Euro.
Für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen gibt es auf Antrag auch Wohngeld, welches ebenfalls eingesetzt werden muss.

Reichen die Leistungen der Pflegekasse, das Einkommen und Vermögen sowie ggf. das Wohngeld nicht aus, um das Pflegeheim zu bezahlen, besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII.

Sind die Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB XII erfüllt, leistet der zuständige Sozialhilfeträger die Hilfe ab dem Tag des Bekanntwerdens der Bedürftigkeit.

Es fallen keine Kosten an.
  • Sozialhilfeantrag (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) (Original)
  • gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) (Kopie)
  • Vorsorgevollmacht/ Vollmacht/ Anwaltsmandat (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn eine bevollmächtigte Person oder eine Anwält:in den Antrag stellt.
  • Betreuerausweis/ Bestellungsurkunde des Betreuungsgerichts (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn eine Betreuer:in den Antrag stellt.
  • Schwerbehindertenausweis/ Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn die hilfesuchende Person selbst schwerbehindert ist.
  • Versicherungsnachweis in der gesetzlichen, freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung (Kopie)
  • Bescheid der Pflegekasse über die Feststellung eines Pflegegrades (Kopie)
  • Bescheid der Pflegekasse über Leistungen für die stationäre Pflege (Kopie)
  • vollständiger Heimvertrag (Kopie)
    Vorlage erforderlich, wenn dieser schon abgeschlossen wurde.
  • aktuelle Abrechnung des Pflegeheims (Kopie)
    Einkommen sind Erwerbseinkommen, Renten jeglicher Art, Bürgergeld, Wohngeld/Lastenzuschuss, Landesblindengeld und sonstige Einkünfte – einschließlich aller aus dem Ausland zufließenden Einkünfte
  • Nachweise über die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung der bisherigen Wohnung (Kopie)
    Vorlage erforderlich, wenn die hilfesuchende Person bereits im Pflegeheim lebt.
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Kopie)
    Mietvertrag, aktuelle Betriebs-/Heizkostenabrechnung, Aufwendungen für selbst bewohntes Wohneigentum
  • Nachweise über private Versicherungen (Kopie)
  • lückenlose Girokontoauszüge der letzten 6 Monate vor der Antragstellung (Kopie)
    Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
  • Nachweise über jeden Vermögensgegenstand aller Haushaltsmitglieder (Kopie)
    Vermögensgegenstände sind Sparkonten, Sparbücher, Sparpläne, Festgeld-/Tagesgeldkonten, Wertpapierdepots, Fonds, Fahrzeuge (Fahrzeugbrief, Zulassung, aktueller Fahrzeugwert), Immobilien (Grundbuchauszug), kapitalbildende Versicherungen – Lebens-/Rentenversicherung, Altersvorsorgeverträge, Sterbegeldversicherung (aktueller Rückkaufwert, Überschussbeteiligung), Bestattungsvorsorgeverträge, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile, Wert-/Luxusgegenstände.
  • Unterhaltstitel (Kopie)
    Scheidungsurteil, Vergleiche oder schriftliche Vereinbarungen, aus denen ein möglicher Unterhaltsanspruch hervorgeht
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Bescheid


Zustellung:

  • per Post an den Betroffenen bzw. an seinen Bevollmächtigten bzw. seinen gesetzlichen Vertreter
  • persönliche Abholung durch den Betroffenen oder Abholung durch den Bevollmächtigten bzw. den gesetzlichen Vertreter
Bei Vorliegen aller entscheidungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Bearbeitung des Antrages einschließlich der Bescheiderteilung und Zahlungsanweisung in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen.
  • SGB XII
  • SächsAGSGB
  • BGB (Unterhalt)

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Wann bekomme ich die Leistung?

In der Regel monatlich zu einem festen individuellen Termin.

Wie bekomme ich die Leistung?

Überweisung auf das im Antrag angegebene Konto.